12.09.2017 | 09:37:00 | ID: 24555 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Ausgleichszulage wird verbreitert - Land zahlt über 5 Millionen mehr für benachteiligte Gebiete - Vogelsänger: wichtige Hilfe für Brandenburgs Bauern

Potsdam (agrar-PR) - Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger hat eine Erhöhung der Ausgleichzulage für in benachteiligten Gebieten ansässige Landwirtschaftsbetriebe angekündigt. Gerade in Brandenburg mit seinen leichten Böden („märkische Streusandbüchse“), aktuell aber auch mit Blick auf die mäßige Ernte 2017,  kann das Land mit dieser Unterstützung einen wirksamen Beitrag zur Existenzsicherung der Betriebe leisten. Brandenburg weist bundesweit den höchsten Anteil an benachteiligten Gebieten auf. Er liegt bei 75 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. 

Vogelsänger: „Die Ausgleichszulage ist gerade in Brandenburg eine wichtige Hilfe für die Bauern. Sie bietet einen Ausgleich für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten, die landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten entstehen, im Vergleich zu Betrieben, die nicht in solchen Gebieten wirtschaften. Mit Hilfe der Förderung soll ermöglicht werden, auch ungünstige Standorte, eben benachteiligte Gebiete, dauerhaft zu nutzen und damit die Landschaft, so wie wir sie kennen, zu erhalten.“

Im Jahr 2016 wurden rund 16,8 Millionen Euro als Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete in Brandenburg an Agrarbetriebe ausgereicht. Dieser Betrag wird trotz knapper Kassen ansteigen: Erstmals werden Intensivkulturen in die Förderung einbezogen, vorausgesetzt, ihr Anbau erfolgt in der ausgewiesenen Gebietskulisse der benachteiligten Gebiete. Bei den Intensivkulturen handelt es sich im Wesentlichen um Mais, Weizen, Gemüse und Obst. Damit erhöht sich die förderfähige Fläche. Wurden im letzten Jahr noch etwas mehr als 674.000 Hektar gefördert, wird die Antragsfläche in diesem Jahr auf 915.000 Hektar steigen. Der Fördersatz für einen Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche in den benachteiligten Gebieten beträgt unverändert 25 Euro.

Bevor die Fördermittel ausgereicht werden, unterliegen die Antragsflächen einer Prüfung. Dabei kann es zu Reduzierungen kommen, etwa weil die Antragsflächen nicht in der Kulisse liegen oder sich mit Nachbarflächen überlappen. Erst nach diesem Abgleich wird sich abschließend der genaue Gesamtbetrag für die Ausgleichszulage ergeben – erwartet wird allerdings ein Anstieg der Zahlungen auf rund 22 Millionen Euro für das gesamte Land Brandenburg.
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