29.12.2016 | 17:35:00 | ID: 23455 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Auswirkungen auf die Umwelt durch wassergefährdende Stoffe

Wiesbaden (agrar-PR) - • 544 Kubikmeter wassergefährdende Stoffe gelangen 2015 bei Unfällen in die Umwelt • 180 Kubikmeter wassergefährdende Stoffe bedrohen ober- und unterirdische Gewässer • Mehr als zwei Drittel der Unfälle führen zu einer Verunreinigung des Bodens

Im Jahr 2015 wurden 228 Unfälle gemeldet, bei denen wassergefährdende Stoffe in die Umwelt gelangten. Wie das Hessische Statistische Landesamt weiter mitteilt, summierten sich die freigesetzten Mengen auf insgesamt 544 Kubikmeter. Davon konnten 436 Kubikmeter (80 Prozent) wiedergewonnen werden. Bei 52 Unfällen (23 Prozent) wurden Gewässer verunreinigt.

Unfallfolgen

Bei den Unfällen, die zur Kontaminierung eines Oberflächengewässers oder des Grundwassers führten, wurden insgesamt 180 Kubikmeter wassergefährdende Stoffe freigesetzt. 158 Unfälle (69 Prozent) gingen mit einer Verunreinigung des Bodens einher. Bei diesen Unfällen gelangten 192 Kubikmeter wassergefährdende Stoffe in die Umwelt. Bei 139 Unfällen (61 Prozent; 378 Kubikmeter freigesetzte Mengen wassergefährdende Stoffe) wurden versiegelte oder befestigte Flächen verunreinigt. 51 Unfälle (22 Prozent; 23 Kubikmeter freigesetzte Mengen wassergefährdende Stoffe) zogen Verunreinigungen der Kanalisation oder einer Kläranlage nach sich. Auf 27 Unfälle (12 Prozent; 3 Kubikmeter freigesetzte Mengen wassergefährdende Stoffe) folgte ein Brand, eine Explosion oder eine sonstige Unfallfolge, deren Auswirkungen beispielsweise nicht geklärt werden konnten. Ein Unfall kann mehrere der genannten Folgen verursacht haben.

Unfallumstände

Insgesamt wurden 14 Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen mehr gemeldet als 2014. Die dabei freigesetzten Stoffmengen nahmen um 388 Kubikmeter zu, was nahezu einer Verdoppelung entspricht.

2015 ereigneten sich 156 Unfälle bei der Beförderung, davon 149 im Straßenverkehr, 4 mit Eisenbahnwagen und 3 mit Luftfahrzeugen. Die übrigen 72 Unfälle wurden beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen an stationären Tanks und anderen Anlagen registriert. Zwei Drittel der Unfälle beim Umgang ereigneten sich in Lageranlagen privater Haushalte oder nichtgewerblicher Einrichtungen, ein weiteres Fünftel in Anlagen zur Herstellung, Behandlung oder Verwendung wassergefährdender Stoffe.

Erläuterung

Freigesetzte Mengen wassergefährdender Stoffe bezeichnen ausschließlich durch einen Unfall ausgetretene Mengen. Sie enthalten keine fremden Beimengungen wie z. B. Bindemittel o. Ä.. Wiedergewonnene Mengen stehen einer anschließenden Verwendung wieder zur Verfügung, oder sie werden einer geordneten Entsorgung zugeführt.

 

Auskünfte erteilt:

Jacek Walsdorfer
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E-Mail: umwelt@statistik.hessen.de

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