12.12.2016 | 08:05:00 | ID: 23337 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Becht: Beregnungsförderung bleibt in der GAK

Mainz (agrar-PR) - Verhandlungserfolg in Berlin – Staatssekretär Andy Becht ist es gelungen, den Bund-Länder-Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) davon zu überzeugen, die Beregnungsförderung weiterhin im Förderkatalog des Bundes zu behalten.
Das Förderinstrument ist gerade für den rheinland-pfälzischen Gemüseanbau besonders wichtig.

„Rheinland-Pfalz konnte erreichen, dass die Beregnungsförderung weiterhin Teil der GAK bleiben wird“, freute sich der Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsministerium Andy Becht am Rande der Sitzung des Bund-Länder-Planungsausschusses für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK), die am 8. Dezember im Bundeslandwirtschaftsministerium in Berlin stattfand.

Der Bund beabsichtigte dieses für Rheinland-Pfalz wichtige Förderinstrument aus dem Förderkatalog der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu streichen. Auch wenn diese Förderung in den letzten Jahren nur in geringem Umfang genutzt wurde, ist sie gerade für den rheinland-pfälzischen Gemüseanbau von besonderer Bedeutung.

„Mit einer gemeinschaftlichen Beregnung wird die Wettbewerbsfähigkeit unseres Gemüseanbaus verbessert und Wasser ressourcenschonend entnommen und ausgebracht. Damit werden auch jede Menge positive Umwelteffekte erreicht“, unterstrich Staatssekretär Andy Becht.

Die Weiterführung der Beregnungsförderung ist zunächst bis zum 31.12.2018 befristet. „Ich hoffe, dass es gemeinsam mit den anderen Ländern – denen ich an der Stelle für ihre Unterstützung unseres Anliegens danken möchte – gelingen wird, auch über 2018 hinaus diese für uns so wichtige Förderung erhalten zu können“, so Andy Becht.

Auch der zweite rheinland-pfälzische Antrag, die Förderung von Maschinen und Geräten zur mechanischen Unkrautbekämpfung, wird zumindest weiter diskutiert. Auf Fachebene soll eine Liste von innovativen Maschinen und Geräten zur mechanischen Unkrautbekämpfung erarbeitet werden. Auf dieser Basis soll dann die Entscheidung über eine mögliche Förderung erfolgen. „Auch hier bin ich zuversichtlich, dass dies gelingen wird“, war das Fazit, das Becht aus der Diskussion im PLANAK zog. (mwvlw-rlp)
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