21.12.2016 | 21:05:00 | ID: 23403 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Drei Verdachtsfälle auf Vogelgrippe in Rheinland-Pfalz - Land ist gut vorbereitet

Mainz (agrar-PR) -

In Rheinland-Pfalz besteht in zwei Landkreisen bei insgesamt drei verendeten Wildvögeln der Verdacht auf Vogelgrippe. In Koblenz wurde eine tote Reiherente gefunden, zwei weitere am Laacher See im Kreis Ahrweiler. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat bei allen drei Tieren das Geflügelpest-Virus H5N8 nachgewiesen. Ob es sich dabei tatsächlich um die hochansteckende Variante oder die weniger krankmachende Variante dieses Subtyps handelt, muss nun durch eine Untersuchung im Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems festgestellt werden. Das Ergebnis wird noch in dieser Woche erwartet.

Nach dem Auftreten der Vogelgrippe in mehreren Bundesländern sowie in europäischen Nachbarländern hatte das Umweltministerium vorgesorgt und bereits am 11. November 2016 die Kreisverwaltungen aufgefordert, die Anordnung einer Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten zu prüfen. Im betroffenen Kreis Mayen-Koblenz besteht bereits seit Mitte November Stallpflicht für den gesamten Landkreis und auch im Kreis Ahrweiler besteht Stallpflicht für die Risikogebiete rund um den Laacher See und am Rhein. Im Kreis Ahrweiler wird die Stallpflicht nun auf das gesamte Kreisgebiet ausgeweitet. Die Kreisverwaltung hat bereits angekündigt, einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet rund um den Laacher See einzurichten. Der Kreis ordnet für die Restriktionsgebiete verschiedene Schutzmaßnahmen an, wie zum Beispiel die Untersuchung von Nutzgeflügelbeständen auf Vogelgrippe.

Eine kreisweite Stallpflicht gilt bislang in den Kreisen Mayen-Koblenz, Germersheim und Mainz-Bingen. Die Kreise Alzey-Worms, Cochem-Zell, Neuwied, Westerwald sowie der Rhein-Pfalz-Kreis haben in den letzten Wochen die Aufsstallung in einzelnen Risikogebieten angeordnet. Um die Übertragung der Vogelgrippe zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel zu verhindern, weist Umweltministerin Ulrike Höfken darauf hin, dass weiterhin alle Geflügelhalter die Biosicherheitsmaßnahmen, also Hygienemaßnahmen, einzuhalten haben. „Wir sind aufgrund der Vogelgrippe-Verdachtsfälle in unserem Bundesland sehr besorgt. Alle ergriffenen Maßnahmen haben vordringlich das Ziel, ein Übergreifen auf die Hausgeflügelbestände zu verhindern“, so Höfken. Die Ministerin appellierte an die Tierhalter im Land, bei Auffälligkeiten oder Todesfällen einen Tierarzt hinzuzuziehen.

Weitere Informationen zu den Themen Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung sind auf der Webseite des Umweltministeriums abrufbar unter: https://mueef.rlp.de/de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/

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