08.08.2017 | 19:05:00 | ID: 24426 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Fipronil in Eiern: Regionale Produkte unterstützen

Mainz (agrar-PR) - Rheinland-Pfälzische Lebensmittelüberwachung handelt-Risikobasierte Beprobung von Flüssigvollei

„Der Skandal um fipronilbelastete Eier in Deutschland und Europa zeigt: Die Strukturen der Geflügelwirtschaft, die durch große Tierbestände sowie lange Vertriebswege über zahlreiche Zwischenhandelsunternehmen geprägt sind, erschweren eine schnelle Rückverfolgbarkeit“, erklärte Ernährungsministerin Ulrike Höfken heute. Bäuerliche Betriebe aus der Region seien hingegen ein Weg, Vertrauen und Transparenz zu schaffen. Sie ermöglichen es den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Haltungsbedingungen vor Ort nachzuvollziehen und die Produkte ohne eine Vielzahl von Zwischenhändlern zu erwerben, so Höfken. Die Kontrollen zum Einsatz von Fipronil in rheinland-pfälzischen Legehennenbetrieben sind weitgehend abgeschlossen. Es gibt bisher keine Hinweise auf die Verwendung des Insektizids. „Eier aus regionaler, heimischer Erzeugung sind nach derzeitigem Stand eine gute Wahl. Unsere Bemühungen zur Förderung der Vermarktung von regionalen Produkten sowie ökologisch wirtschaftender bäuerlicher Betriebe sind aktueller denn je“, führte die Ministerin an.

Deutlich wird: Die Aufklärung der aktuellen Situation wird durch verschlungene Lieferwege und Großstrukturen erschwert. „Wir warten weiterhin auf ausführliche Mitteilungen der belieferten Bundesländer, welche rheinland-pfälzischen Betriebe fipronilbelastete Eier von dort aus erhalten haben. Erst wenn wir umfängliche Lieferlisten auswerten können, sind Aussagen zu den belieferten Regionen und dem Umfang der belasteten Chargen möglich“, sagte Höfken.

Rheinland-Pfälzische Lebensmittelüberwachung handelt

Die Behörden im Land kontrollieren stichprobenartig, ob sich im Handel Chargen mit Eiern befinden, die vom Rückruf betroffen sind. Die Behörden prüfen auch in Lägern großer Supermarktketten, ob belastete Eier noch im Bestand sind bzw. ob der Rückruf aus den Filialen ordnungsgemäß gelaufen ist. Denn fipronilbelastete Eier, die dem Rückruf unterliegen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Vielmehr ist es Pflicht der Lebensmittelunternehmer, diese Eier aus dem Verkauf zu nehmen. Nach bisherigen Erkenntnissen der Behörden ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass sich noch belastete Eier in Verkaufsregalen befinden.

Risikobasierte Beprobung von Flüssigvollei

Die Kontrolleure entnehmen auch in rheinland-pfälzischen Legehennenhaltungen Proben von Eiern, die im Landesuntersuchungsamt auf Fipronil untersucht werden. Außerdem beproben und untersuchen sie risikobasiert Flüssigvollei, das in großen Lebensmittelbetrieben zur Herstellung von eihaltigen Produkten verwendet wird.

Das rheinland-pfälzische Ernährungsministerium rät den Verbraucherinnen und Verbrauchern, Eier mit den betroffenen Stempelnummern nicht zu verzehren, diese im Restmüll zu entsorgen oder an den Handel zurückzugeben. Das Landesuntersuchungsamt veröffentlicht auf seiner Seite www.lua.rlp.de eine tagesaktuelle Liste mit betroffenen Stempelcodes. MUEEF-Rlp
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