24.02.2017 | 15:55:00 | ID: 23737 | Ressort: Umwelt | Tier

Fünf weitere Vogelgrippefälle in Hessen

Wiesbaden (agrar-PR) - Bei allen fünf Funden handelt es sich um Wildvögel / Betroffen sind die Landkreise Darmstadt-Dieburg, Main-Taunus-Kreis, Werra-Meißner-Kreis und die Stadt Frankfurt

Bei fünf weiteren Wildvögeln wurde der Verdacht auf Vogelgrippe H5N8 bestätigt. Es handelt sich um eine Möwe, zwei Graugänse und zwei Höckerschwäne. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Vorbefund des Hessischen Landeslabors (LHL) heute bestätigt. Insgesamt hat das LHL in Gießen seit Anfang November mehr als 2.900 Proben von Vögeln auf das Virus H5N8 untersucht. Somit gibt es in Hessen 35 bestätigte Fälle des aktuellen Vogelgrippe-Erregers, darunter 34 Wildvögel und ein Rosapelikan aus dem Opel-Zoo.

Die fünf Wildvögel wurden in vier verschiedenen Landkreisen in Hessen aufgefunden. Im Industriepark Höchst in Frankfurt wurde eine Möwe gefunden. Die beiden toten Graugänse wurden im Landkreis Darmstadt-Dieburg gefunden und zwar in Groß-Zimmern und in Reinheim. Die Fundorte befinden sich beide im Naturschutzgebiet „Reinheimer Teich“. Ein toter Höckerschwan wurde in Flörsheim am Main im Main-Taunus-Kreis entdeckt, der andere tote Höckerschwan wurde am Werratalsee in Eschwege im Werra-Meißner-Kreis gefunden.

Um den Fundort der verendeten Möwe in Frankfurt werden keine Restriktionszonen eingerichtet, da im entsprechenden Bereich ausschließlich private Haltungen liegen, welche entsprechend klinisch untersucht werden.

Rund um die Fundorte der beiden Graugänse im Naturschutzgebiet „Reinheimer Teich“ existieren schon verkleinerte Restriktionszonen. Diese werden beibehalten.

Die Veterinärämter des Main-Taunus-Kreises und des Landkreises Groß-Gerau haben beschlossen, dass rund um den Fundort des verendeten Höckerschwans keine Restriktionszone eingerichtet wird. Die im 1000- und 3000-Meter Radius liegenden Betriebe werden in beiden Landkreisen klinisch untersucht.

Im Werra-Meißner-Kreis wird rund um den Fundort des toten Höckerschwans ein Sperrgebiet im Radius von 3000-Meter eingerichtet. Innerhalb dieses Gebietes gibt es 22 Hobbyhalter von Geflügel und zwei gewerbliche Geflügelhalter. Einer der Betriebe hält 650 Tiere. Die Tiere in den gewerblichen Betrieben sowie in privaten Haltungen werden klinisch untersucht, in den gewerblichen Haltungen werden zudem Proben genommen, um eine Infektion ausschließen zu können.

Details zu den einzelnen Schutzmaßnahmen erhalten Sie bei den jeweiligen Veterinärbehörden der Landkreise.

Mehr allgemeine Informationen finden Sie auch unter:

https://umweltministerium.hessen.de/verbraucher/tiergesundheit-tierseuchen/tierkrankheiten-tierseuchen/aviaere-influenza-gefluegelpest

 

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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