28.09.2016 | 17:25:00 | ID: 22975 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Mehr als 4 Millionen Euro Ausgleichszahlungen an Brandenburgs Landwirte ausgezahlt

Potsdam (agrar-PR) - Die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen im Spreewald ist schwieriger als anderswo. Die Spreewald-Bauern erhalten dafür eine Erschwerniszulage.
Die Spreewald-Bauern erhalten dafür eine Erschwerniszulage. Für das Antragsjahr 2015 haben 125 Antragsteller für rund 2.100 Hektar eine solche Ausgleichszahlung in Höhe von rund 160.000 Euro erhalten.

Auch für Nutzungseinschränkungen in Natura 2000-Gebieten erhalten Landwirte eine Ausgleichszahlung. Für das Jahr 2015 haben 533 Antragsteller auf rund 35.400 Hektar landwirtschaftlicher Fläche eine Ausgleichszahlung in Höhe von rund 4 Millionen Euro für die Bewirtschaftung der Flächen in Natura 2000-Gebieten erhalten.

Mit den Ausgleichszahlungen im Spreewald werden Einkommensausfälle kompensiert, die durch die Bewirtschaftung von zersplitterten und zum Teil nur über Wasserwege erreichbaren Kleinstflächen mit hohem Grundwasserstand entstehen. Damit wird den Belangen des Umweltschutzes sowie der Erhaltung des natürlichen Lebensraumes, der Sicherung der Landbewirtschaftung und dem traditionellen Landschaftsbild entsprochen.

Grundlage ist die „Richtlinie über die Gewährung von Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten im benachteiligten Gebiet Spreewald“.

So erhalten Landwirte die ihre Grünlandflächen im Spreewald mähen oder beweiden einen unterschiedlich hohen Ausgleich je nach Bewirtschaftungserschwernis. Erfolgt ein Landtransport  der Technik erhalten sie 75 Euro pro Hektar. Antragsteller, die Flächen bewirtschaften, die nur über den Wasserweg erreichbar sind, erhalten 180 Euro pro Hektar. Für die Durchführung einer Standweide werden pro Jahr 50 Euro pro Hektar gezahlt.

Landwirtschaft in Natura 2000-Gebieten

Ein weiteres Programm in Brandenburg ist der Ausgleich von Nutzungseinschränkungen in Natura 2000-Gebieten. Damit wird Naturschutz mit einer an die Schutzziele angepassten landwirtschaftlichen Nutzung betrieben. In der Regel handelt es sich dabei um Naturschutzgebiete. Förderziele sind die Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands von Lebensraumtypen sowie die Erhaltung von Lebensstätten und Lebensräumen für die zu schützenden Arten.

Auf Grünlandflächen werden artenreiche Bestände erhalten und in ihrem Zustand verbessert, einer Verbuschung und einer Aufgabe der Flächen soll durch eine angepasste Nutzung vermieden werden.

Die Zuwendungshöhe auf Grünland beträgt jährlich je nach Nutzungsbeschränkung 140 bis 200 Euro pro Hektar. Dafür verpflichtet sich der Landwirt zur Einhaltung begrenzter Nutzungszeiten, um etwa durch eine spätere Mahd Verluste bei Wiesenbrütern zu reduzieren und die Entwicklung spät blühender Arten und artenreicher Feuchtgrünlandgesellschaften zu begünstigen. Für Nutzungseinschränkungen auf Ackerland, zum Beispiel für den Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel, erhält der Landwirt 77 bis 168 Euro pro Hektar.

Grundlage ist hierfür die „Richtlinie zum Ausgleich von Kosten und Einkommensverluste für Landwirte in Natura 2000-Gebieten“. (mlul-brandenburg)
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