Mainz (agrar-PR) -
Die Finanzierung der rheinland-pfälzischen Gebietsweinwerbungen ist weiterhin gesichert. Dies teilte das rheinland-pfälzische Weinbauministerium in Mainz mit.
Nach einem überraschenden Zahlungsverbot durch die EU vom Dezember 2017 habe das Ministerium umgehend die bereits von der EU genehmigte Richtlinie „Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen“ angepasst, so dass sie den Bedürfnissen der Absatzförderung für Wein entspreche, teilte ein Sprecher mit. Diese angepasste Fassung sei am 20. Februar 2018 in Kraft getreten.
Anträge der Gebietsweinwerbungen für Absatzfördermaßnahmen im Weinsektor könnten nach dieser Richtlinie von der zuständigen Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz bewilligt und Zuwendungen ausgezahlt werden. „Die Finanzierung der Gebietsweinwerbungen ist und bleibt sicher gestellt“, so der Sprecher. (mwvlw-rlp)