15.02.2017 | 17:45:00 | ID: 23686 | Ressort: Umwelt | Tier

Neue Nachweise von Geflügelpest-Virus bei Wildvögeln

Kiel (agrar-PR) -

Das Geflügelpest-Virus ist weiterhin in Schleswig-Holstein aktiv. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte gestern Abend (14.02.2017) erneut Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln. So wurde der hochpathogene Erreger des Subtyps H5N8 bei einem Greifvogel aus dem Kreis Nordfriesland, einer Möwe aus dem Kreis Segeberg sowie einem Silberreiher und einem Mäusebussard aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg festgestellt. Die Kreise richten entsprechend der Geflügelpest-Verordnung Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete ein.

Zudem wies das FLI im Rahmen von weiteren Untersuchungen bei einem Mäusebussard aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg den Geflügelpesterreger des Subtyps H5N5 nach. Dass es sich um das hochpathogene aviäre Influenzavirus des Subtyps H5 handelt, war schon vergangene Woche festgestellt worden, die Subtypisierung stand aber noch aus.

Damit sind seit Jahresanfang in 17 Fällen Geflügelpesterreger bei Wildvögeln festgestellt worden. Weiterhin werden landesweit tote Wildvögel gefunden, Untersuchungen im Landeslabor und am FLI laufen.

Bundesweit wurden seit Ausbruch der Tierseuche im November 2016 insgesamt 760 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und 69 Geflügelpest-Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln (Geflügelhaltungen, Zoos und Tierparks) gemeldet.

Geflügelpestnachweise erfolgten in Deutschlandweit bislang bei 47 Wildvogelarten. Außerdem gibt es auch in zahlreichen Ländern Europas, Asiens und Afrika Ausbrüche der Geflügelpest in zahlreichen Hausgeflügelbeständen und in der Wildvogelpopulation. Mittlerweile sind 26 (vormals 23) europäische Staaten von H5N8-Ausbrüchen betroffen. Inzwischen liegen auch Meldungen aus Portugal (Graureiher an der Algarve), Mazedonien (Geflügel) und aus Belgien (Kleinhaltung) vor.

Angesichts dieser Lage gelten derzeit die Schutzmaßnahmen in Schleswig-Holstein fort. Um das Risiko einer Virus-Übertragung zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verringern, soll durch die landesweite Stallpflicht für Hausgeflügel der direkte oder indirekte Kontakt so weit wie möglich minimiert werden. Weiterhin sind zudem strenge Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich, damit der Erreger nicht über weitere indirekte Eintragswege - etwa kontaminiertes Material (Schuhwerk, Fahrzeuge, Gegenstände, Personenkontakte) - Tiere infiziert. Außerdem gelten in den Restriktionsgebieten, die nach Geflügelpestnachweisen eingerichtet werden, Verbringungsverbote unter anderem für Geflügel und Geflügelprodukte. Damit soll das Risiko einer Verschleppung der Seuche über Tiertransporte minimiert werden. Die Lage wird laufend überprüft, um zu entscheiden, ob die Schutzmaßnahmen weiter erforderlich sind.

Hinweis

Umfangreiche Informationen zum Geschehen im Land sind auf der Seite des Landesportals zu finden (www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest), sie werden regelmäßig aktualisiert.

Die Risikoeinschätzung des FLI und die Karte mit der Verbreitung der Geflügelpest finden Sie unter diesen Links:

https://www.fli.de/fileadmin/FLI/Images/Tierseuchengeschehen/H5N8/2017/Map_D_AI_HPAI_2017-02-08_13-15.jpg

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/klassische-gefluegelpest/

 

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