22.02.2017 | 17:00:00 | ID: 23722 | Ressort: Umwelt | Tier

Neue Nachweise von Geflügelpest-Virus bei Wildvögeln

Kiel (agrar-PR) -

Das Geflügelpest-Virus ist weiterhin in Schleswig-Holstein vorhanden.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte erneut Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln. So wurde der hochpathogene Erreger der beiden zurzeit parallel grassierenden Subtypen H5N8 und H5N5 nachgewiesen. Bei einem Schwan aus Geesthacht (Kreis Herzogtum Lauenburg) und einem Mäusebussard aus Wacken (Kreis Steinburg) wurden hochpathogene aviäre Influenzaviren des Subtyps H5N8 und damit die Geflügelpest amtlich festgestellt. Der Geflügelpesterreger des Subtyps H5N5 konnte bei einem Silberreiher aus Itzstedt (Kreis Segeberg) nachgewiesen werden. Bei einer Möwe aus Ratzeburg (Kreis Herzogtum Lauenburg) wurde ebenfalls die Geflügelpest durch einen Nachweis des hochpathogenen aviären Influenzavirus des Subtyps H5 amtlich festgestellt. Die Kreise richten entsprechend der Geflügelpest-Verordnung Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete ein.

Damit ist seit Jahresanfang in 21 Fällen die Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt worden. Weiterhin werden landesweit tote Wildvögel gefunden, Untersuchungen im Landeslabor und am FLI laufen.

"Das lang anhaltende Seuchengeschehen und die damit einhergehenden Schutzmaßnahmen sind für alle Beteiligten eine Belastung. Wir überprüfen laufend, wie lange sie noch erforderlich sein werden", sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck. Er wies darauf hin, dass schon seit Beginn des Aufstallungsgebotes Geflügelhalterinnen und -halter ihre Tiere nicht ausschließlich in geschlossenen Ställen halten müssen, sondern auch so, dass das Geflügel frische Luft bekommt. Dafür sind sogenannte Schutzvorrichtungen erforderlich: Diese können etwa seitlich aus engmaschigem Maschendrahtzaun bestehen, der verhindert, dass Wildvögel in direkten Kontakt zu dem Geflügel kommen, und nach oben hin eine dicke, seitlich überstehende Abdeckung (z.B. einer dicken gestützten Plane oder

Wellblech) haben. Konkrete Planungs- und Umsetzungsvorschläge im Einklang mit der Geflügelpest-Verordnung und der Aufstallungsverfügung des jeweiligen Kreises sollten mit den zuständigen Veterinärämtern abgestimmt werden.

Hintergrund

Seit Ausbruch der Seuche wurden landesweit knapp 140 Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln erfasst. Es gilt zu berücksichtigen, dass die Zahl der HPAIV-positiven Fälle weder mit der Zahl der verendet aufgefunden, untersuchten oder an Geflügelpest verendeten Vögel gleichzusetzen ist.

Werden in räumlicher und zeitlicher Nähe mehrere verendete Wildvögel aufgefunden, wird eine stichprobenartige Untersuchung der Tiere durchgeführt, wie es beispielsweise zu Beginn des Seuchenausbruchs mit mehreren Hundert toten Reiherenten am Großen Plöner See erfolgt ist. Aasfressende Vögel (Bussard, Seeadler, etc.) werden meist als Einzeltotfund vorgefunden und untersucht.

Bundesweit wurden seit Ausbruch der Tierseuche im November 2016 insgesamt 836 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und 75 Geflügelpestausbrüche bei gehaltenen Vögeln (Geflügelhaltungen, Zoos und Tierparks) gemeldet.

Geflügelpestnachweise erfolgten deutschlandweit bislang bei 47 Wildvogelarten. Außerdem gibt es auch in zahlreichen Ländern Europas, Asiens und Afrika Ausbrüche der Geflügelpest in vielen Hausgeflügelbeständen und in der Wildvogelpopulation. Mittlerweile sind 26 (vormals 23) europäische Staaten von H5N8-Ausbrüchen betroffen. Inzwischen liegen auch Meldungen aus Portugal (Graureiher an der Algarve), Mazedonien (Geflügel) und aus Belgien (Kleinhaltung) vor.

Angesichts dieser Lage gelten derzeit die Schutzmaßnahmen in Schleswig-Holstein fort. Um das Risiko einer Virusübertragung zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verringern, soll durch die landesweite Stallpflicht für Hausgeflügel der direkte oder indirekte Kontakt so weit wie möglich minimiert werden. Weiterhin sind zudem strenge Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich, damit der Erreger nicht über weitere indirekte Eintragswege - etwa kontaminiertes Material (Schuhwerk, Fahrzeuge, Gegenstände, Personenkontakte) - Tiere infiziert. Außerdem gelten in den Restriktionsgebieten, die nach Geflügelpestnachweisen eingerichtet werden, Verbringungsverbote unter anderem für Geflügel und Geflügelprodukte. Damit soll das Risiko einer Verschleppung der Seuche über Tiertransporte minimiert werden. Die Lage wird laufend überprüft, um zu entscheiden, ob die Schutzmaßnahmen weiter erforderlich sind.

Hinweis

Umfangreiche Informationen zum Geschehen im Land sind auf der Seite des Landesportals zu finden (www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest); diese Informationen werden regelmäßig aktualisiert.

Die Risikoeinschätzung des FLI und die Karte mit der Verbreitung der Geflügelpest finden Sie unter folgenden Links:

www.fli.de/fileadmin/FLI/Images/Tierseuchengeschehen/H5N8/2017/Map_D_AI_HPAI_2017-02-08_13-15.jpg

www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/klassische-gefluegelpest

 

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