03.03.2017 | 19:10:00 | ID: 23767 | Ressort: Umwelt | Tier

Neue Nachweise von Geflügelpest-Virus bei Wildvögeln

Kiel (agrar-PR) -

Das Geflügelpest-Virus ist bei weiteren neun Wildvögeln amtlich festgestellt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte jüngst erstmals Fälle in Ostholstein. Zudem wurde der Erreger erneut in den Kreisen Plön, Rendsburg, Segeberg, Herzogtum Lauenburg sowie in der Stadt Neumünster nachgewiesen. Die Kreise und die Stadt Neumünster richten entsprechend der Geflügelpestverordnung Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete um die jeweilige Fundstelle der Wildvögel ein.

In Ostholstein wurde der hochpathogene Erreger des Subtyps H5N8 bei Wildvögeln in Niobe (Fehmarn), einem Bussard (Dahme) sowie einer Silbermöwe (Heiligenhafen) nachgewiesen. Dies sind die ersten amtlich festgestellten Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln in Ostholstein.

Im Kreis Plön (Schellhorn) sowie nahe Lauenburg im derzeit stark betroffenen Kreis Herzogtum Lauenburg wurde bei jeweils einem Mäusebussard ebenfalls H5N8 nachgewiesen. Im Kreis Segeberg (Wakendorf) wies das FLI den Erreger des Subtyps H5N8 bei einem Schwan nach. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde in Groß Vollstedt der Erreger des Subtyps H5N5 bei einer Wildente und in Mühbrook der Subtyp H5 bei einem Höckerschwan nachgewiesen. In Neumünster erfolgte der Nachweis eines hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV) des Subtyps H5 bei einer Wildgans. In beiden Fällen laufen noch Untersuchungen zur N-Subtypisierung.

 

Hintergrund

Damit liegt die Zahl der Nachweise in der Wildvogelpopulation in Schleswig-Holstein bei 155. Weiterhin werden landesweit tote Wildvögel gefunden, Untersuchungen im Landeslabor in Neumünster und am FLI laufen. Es gilt zu berücksichtigen, dass die Zahl der HPAIV positiven Fälle weder mit der Zahl der verendet aufgefunden, untersuchten oder an Geflügelpest verendeten Vögel gleichzusetzen ist. Werden in räumlicher und zeitlicher Nähe mehrere verendete Wildvögel aufgefunden, wird eine stichprobenartige Untersuchung der Tiere, wie es beispielsweise zu Beginn des Seuchenausbruchs mit mehreren hundert toten Reiherenten am Großen Plöner See erfolgte, durchgeführt. Aasfressende Vögel (Bussard, Seeadler, etc.) werden meist als Einzeltotfund vorgefunden und untersucht.

Bundesweit wurde seit Ausbruch der Tierseuche im November 2016 die Geflügelpest in 1.089 Fällen bei Wildvögeln und in 78 Fällen bei gehaltenen Vögeln (Geflügelhaltungen, Zoos und Tierparks) amtlich festgestellt.

Geflügelpestnachweise erfolgten in Deutschlandweit bislang bei 47 Wildvogelarten. Außerdem gibt es auch in vielen Ländern Europas, Asiens und Afrika Ausbrüche der Geflügelpest in zahlreichen Hausgeflügelbeständen und in der Wildvogelpopulation. Mittlerweile sind 26 europäische Staaten von H5N8-Ausbrüchen betroffen. (melur-sh)

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