Bonn (agrar-PR) -
Die zusätzlichen Weinanbauflächen sind vergeben. Von über 2.000 Anträgen stehen nach Prüfung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sowie einigen Verzichtserklärungen der Winzer in 1.481 Fällen insgesamt 263 Hektar zusätzliche Anbaufläche zur Verfügung; davon allein 122 Hektar in Rheinland-Pfalz.
Mit rund 122 Hektar und 914 rechtskräftigen Bescheiden bildet Rheinland-Pfalz die Spitze der Bundesländer, die nach einer Umstellung des EU-Autorisierungssystems für Rebpflanzungen zusätzliche Flächen erhalten. Es folgen Baden-Württemberg (53 Hektar bei 358 Bescheiden), Sachsen-Anhalt (19 Hektar bei 37 Bescheiden), Bayern (18 Hektar bei 69 Bescheiden), Schleswig-Holstein (15 Hektar bei 20 Bescheiden) sowie Thüringen (12 Hektar bei 17 Bescheiden).
Die Anpflanzung der neuen Reben muss nun innerhalb von drei Jahren erfolgen. Die Kontrollen in den Anbaugebieten übernehmen die jeweiligen Landesbehörden.
HintergrundinformationenRund 300 Hektar standen für Deutschland nach einer Umstellung des EU-Autorisierungssystems für Rebpflanzungen zur Verfügung. Über 2.000 Anträge für rund 675 Hektar hatte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im ersten Halbjahr 2016 erhalten.
Die Zuteilung der Flächen richtete sich in erster Linie nach der Steillage der beantragten Anbauflächen. Erste Priorität hatten Lagen mit über 30 Prozent Gefälle, dann folgten Lagen mit 15 bis 20 Prozent Neigung. Einige Winzer erklärten ihren Verzicht, nachdem sie weniger als 50 Prozent der beantragten Fläche genehmigt bekommen hatten. (ble)