19.02.2018 | 16:10:00 | ID: 25140 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Rinderseuche BHV1 in Schleswig-Holstein: Keine weiteren Nachweise

Kiel (agrar-PR) - "Ich bin sehr erleichtert. Wir haben keine neuen Fälle der Rinderseuche BHV1 in Schleswig-Holstein entdeckt."
"Nach dem Ausbruch an verschiedenen Stellen, haben wir die Beprobung der umliegenden Ställe nochmals intensiviert. Alle Proben waren negativ. Das ist in diesem Fall sehr positiv", teile Landwirtschaftsminister Robert Habeck heute (19. Februar) mit.

Anfang Februar war in Schleswig-Holstein das Bovine Herpesvirus 1 in vier Betrieben festgestellt worden. Betroffen ist unter anderem ein Milch- und Mastviehbetrieb im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Das BHV1-Virus wurde hier in einem erkrankten Tier nachgewiesen. In nahezu allen anderen rund 660 Tieren wurden zudem Antikörper gegen das Virus festgestellt.

Es handelt sich um sogenannte Reagenten; diese Tiere tragen also das Virus in sich, ohne selbst erkrankt zu sein. Das Fleisch dieser Tiere muss laut dem Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung (MJEVG) nicht vernichtet, sondern kann bedenkenlos verzehrt werden, da der Erreger nicht auf den Menschen übertragbar ist. Klinisch erkrankte Tiere dagegen werden gemäß der BHV1-Bundesverordnung getötet und dürfen nicht als Lebensmittel in den Handel gelangen.

Zudem wurden in einem weiteren Betrieb im Kreis Rendsburg-Eckernförde sowie in zwei Betrieben im Kreis Stormarn ebenfalls BHV1-Reagenten festgestellt.

Die betroffenen Betriebe sind gesperrt und die vorgeschriebenen Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet worden. Infizierte Tiere, in denen Antikörper nachgewiesen wurden, wurden bzw. werden geschlachtet. Von den insgesamt 1.800 betroffenen Rindern wurde bereits die Hälfte der Rinder geschlachtet.

Für die geschlachteten Tiere wird zusätzlich zum Schlachterlös eine Entschädigung bis zur Gesamthöhe des gemeinen Wertes dieser Tiere vom Tierseuchenfonds und vom Land Schleswig-Holstein gezahlt. Eine genaue Entschädigungssumme kann erst nach Durchführung der Maßnahmen bestimmt werden.

Zu den Bekämpfungsmaßnahmen in den betroffenen Betrieben gehören unter anderem Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen. Zudem werden Kontaktbetriebe und Betriebe im direkten Umfeld der betroffenen Betriebe auf BHV1 untersucht. Diese Untersuchungen haben bislang keinen Hinweis auf eine Weiterverbreitung des Virus auf weitere Bestände ergeben.

Aufgrund der aktuellen Nachweise von BHV1-Reagenten in Schleswig-Holstein hat das Landwirtschaftsministerium die Kontrolluntersuchungen intensiviert: Derzeit werden Betriebe mit einem erhöhten Risiko für eine BHV1-Infektion über die regulär stattfindenden Kontrolluntersuchungen hinaus engmaschiger überwacht. Auch diese Untersuchungen verliefen bislang mit einem negativen Ergebnis.

Für Deutschland gilt seit Juni 2017 der offizielle Status der BHV1-Freiheit. Dieser Freiheitsstatus ist durch vereinzelte Nachweise in Deutschland nicht gefährdet. Nachweise einer BHV1-Infektion werden auch in weiteren Bundesländern fortlaufend gemeldet. Im Februar wurden aufgrund einer Ausbruchsmeldung aus Nordrhein-Westfalen Kontaktbetriebe in mehreren Kreisen in Schleswig-Holstein untersucht. In keinem Betrieb wurde das Virus nachgewiesen.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen können zukünftig weitere Tiere von dieser Rinderseuche betroffen sein. So können durch den Handel mit Rindern infizierte Tiere u.a. aus nicht BHV1-freien EU-Mitgliedsstaaten trotz hoher Auflagen vor dem Verbringen zugekauft werden. Die Rinderhalter sind daher gehalten, weiterhin strenge Biosicherheitsmaßnahmen aufrecht zu erhalten. Betriebe sind abzuschirmen und zugekaufte Rinder zunächst separat zu halten und auf Rinderseuchen zu untersuchen, bevor die Tiere in die Herde integriert werden.

Hintergrund:

Das Bovine Herpesvirus Typ 1 ist eine für den Menschen ungefährliche Krankheit, die aber bei Rindern zu Lungenerkrankungen, Fieber, verringerter Milchleistung und Aborten führen kann. Das Virus ist weltweit verbreitet. Es wird durch direkten Kontakt zwischen Tieren, kann aber auch indirekt durchPersonen- oder Fahrzeugkontakte übertragen werden.

Die Erkrankung zählt zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen in Deutschland und wird seit 1997 in Deutschland staatlich bekämpft. Die Bekämpfung richtet sich nach der bundesweit geltenden Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-Verordnung). (melund-sh)
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