23.02.2017 | 20:00:00 | ID: 23733 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Schleswig-Holstein frei von Rinderherpesvirus BHV1

Kiel (agrar-PR) - Minister Habeck: „Die Anerkennung unseres Antrags durch die EU ist eine gute Nachricht. Die Handelsbeschränkungen können schon bald entfallen.“
Schleswig-Holstein ist frei von der Tierseuche Boviner Herpesvirus Typ 1. Nach erfolgreicher Sanierung der Rinderbestände vom Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1) stimmten nun die EU-Mitgliedsstaaten dem Antrag auf Anerkennung des BHV1-Freiheitsstatus für Schleswig-Holstein zu. Dies teilte das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume heute (23. Februar 2017) mit.

Voraussetzung für die Anerkennung als BHV1-freie Region ist, dass alle Milch- und Mutterkuhbetriebe in Schleswig-Holstein frei von BHV1-Reagenten sind. Dieses Ziel wurde nach intensiver und konsequenter Sanierung Ende des vergangenen Jahres erreicht.

„Die Anerkennung durch die EU stellt einen wichtigen Schritt für die Rinderhalter in Schleswig-Holstein dar“, so Minister Robert Habeck. "Der Weg zur BHV1-freien Region hat große Anstrengungen für alle Beteiligten bedeutet, bietet nun aber neben einem verbesserten Gesundheitsstaus für die Rinder auch große Erleichterungen für den nationalen und internationalen Rinderhandel.“

Vor dem Inkrafttreten der Handelserleichterungen muss die formale Anerkennung durch einen EU-Durchführungsbeschluss und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen. Erst dann entfallen die mit hohem Aufwand verbundenen Zusatzgarantien wie Blutuntersuchungen und Unterbringung in Quarantäne für Verbringungen in BHV1-freie Regionen.

Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird in Kürze gerechnet. Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume wird über die offizielle Anerkennung für Schleswig-Holstein als BHV1-freie Region informieren.

Biosicherheitsmaßnahmen und Kontrollen weiterhin erforderlich

Um den Status als BHV1-freie Region nicht zu gefährden, muss eine Einschleppung des Virus in Rinderbestände weiterhin verhindert werden. Die Bundesverordnung sieht hierfür auch für BHV1-freie Regionen regelmäßige Bestandsuntersuchungen vor. Alle Rinderhalter sind aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben weiterhin einzuhalten, Tier- und Personenkontakte auf ein Minimum zu beschränken.

Hintergrund

Das Bovine Herpesvirus Typ 1 ist eine für den Menschen ungefährliche Rinderseuche. Sie kann bei den Tieren zu Fieber, verringerter Milchleistung, Aborten und Lungenerkrankungen führen. Eine Übertragung findet von Tier zu Tier, aber auch durch Personen und Gerätschaften statt. Das Virus wird häufig von Tieren eingeschleppt, die keine Krankheitszeichen zeigen. Fast alle Bundesländer sind ebenso wie einige EU-Mitgliedsstaaten als BHV1-freie Regionen anerkannt. (melur-sh)
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