05.07.2017 | 17:25:00 | ID: 24263 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Statement der Hessischen Umweltministerin Priska Hinz zur angekündigten Rücknahme der Klage von RWE gegen das Land Hessen

Wiesbaden (agrar-PR) -

„Mit der angekündigten Rücknahme der Schadensersatzklage von RWE gegen das Land und den Bund in Höhe von mehr als 235 Millionen Euro vor dem Landgericht Essen wird nun auch ohne Gerichtsurteil klar sein, dass RWE kein Geld vom Hessischen Steuerzahler für den vorübergehenden Nichtbetrieb des Kernkraftwerks Biblis nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011 erhalten wird“, so die Hessische Umweltministerin Priska Hinz. „Wir warten allerdings noch auf die schriftliche Klagerücknahmeerklärung, die RWE beim Landgericht Essen einzureichen hat. Dies sollte in absehbarer Zeit geschehen.“

Das Verfahren vor dem Landgericht Essen ist eins von drei Schadensersatzverfahren von Atomkonzernen vor deutschen Gerichten im Zusammenhang mit dem vom Bund nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima verkündeten Moratorium über die dreimonatige Abschaltung der ältesten Kernkraftwerke in Deutschland. Es ist noch in der ersten Instanz anhängig.

Neben der Schadensersatzklage sollen noch eine Klage gegen das Land Hessen vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof gegen die im Atomgesetz festgelegt Sorgepflicht zur standortnahen Zwischenlagerung von Wiederaufarbeitungsabfällen (§ 9a Abs. 2a AtG) und mehrere Klagen gegen das Land Hessen auf Herausgabe von Dokumenten vor dem Bundesverwaltungsgericht zurückgenommen werden. RWE hatte sich in dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Atomkonzernen geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag verpflichtet, diese Gerichtsverfahren gegen das Land Hessen zu beenden und die Verfahrenskosten zu übernehmen.

„RWE ist darüber hinaus angehalten, Biblis zügig und auf eigene Kosten zurückzubauen“, erklärte Umweltministerin Hinz.

 

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