02.07.2013 | 18:30:00 | ID: 15396 | Ressort: Energie | Unternehmen

Streit um Kosten bei K+S KALI GmbH geht in die zweite Runde

Erfurt (agrar-PR) - Reinholz: „Gerichte müssen schnell entscheiden, damit Thüringen Rechtsklarheit bekommt“

Bis heute ist kein Einvernehmen bei der Finanzierung der Kali-Altlasten erzielt worden. Der Bund hat in Berlin bei einem Chefgespräch im April dieses Jahres eine Zahlungsanpassung auf Basis des Generalvertrages verweigert. Allerdings räumte der Bund ein, sich an der fachlichen Diskussion über die notwendigen Arbeiten zu beteiligen. So entsendet der Bund ab sofort einen Vertreter in die sogenannten Facharbeitsgruppen. In diesen Arbeitsgremien sitzen Vertreter der Thüringer Behörden, Gutachter und das für die Sanierung zuständige Bergbauunternehmen K+S Kali GmbH. Hier wird entschieden, welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr umgesetzt werden.

 

Trotz mehrfacher Bitten und Hinweisen aus dem Thüringer Umweltministerium war die K+S KALI GmbH nicht bereit, sich mit ihren Ansprüchen direkt an den Bund zu wenden. Statt in Gesprächen eine angemessene Kostenbeteiligung des Bundes an den Kali-Altlasten zu erzielen, hat K+S KALI GmbH den Freistaat Thüringen mit einer weiteren Klage überzogen.

 

Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz hat daraufhin entschieden, dass die gerichtliche Klärung weiter fortgeführt wird. Insbesondere muss nun entschieden werden, wieweit die Finanzierungspflicht des Freistaats Thüringen geht. Jede von der K+S Kali GmbH gegen Thüringen eingereichte Klage belastet Thüringen mit Verfahrens,- Anwalts - und Zinskosten. Um diese in Grenzen zu halten, sollen bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung Beiträge unter Vorbehalt ausgereicht werden.

 

Reinholz dazu: „Die Thüringer Steuerzahler dürfen nicht die Zeche des DDR-Bergbaus alleine zahlen. Wenn sich der Bund oder K+S KALI GmbH nicht bewegen, müssen Gerichte entscheiden, dabei bleibt es.“ Reinholz weiter: „Die K+S KALI GmbH hat einen Zahlungsanspruch aus dem Kalifusionsvertrag gegen den Bund. Für mich ist unverständlich, wieso hier der Freistaat Thüringen allein zahlen soll.“

 

 

Hintergrund:

Das im Jahre 1999 durch Gesetz errichtete Sondervermögen „Ökologische Altlasten in Thüringen“ sollte bis zum Ende seiner Laufzeit im Jahre 2016 für zukünftige Sanierungen Finanzierungsverpflichtungen in einer Gesamthöhe von 457,6 Millionen Euro bedienen. Finanziert werden Sanierungsmaßnahmen der K+S KALI GmbH für den Bereich des Großprojektes Kali Werra sowie Sanierungen der LEG für das Großprojekt Rositz und zahlreiche kleinere Projekte. Der Bund hatte 1999 mit Abschluss des Generalvertrages eine Zahlung an den Freistaat in Höhe von 226,9 Millionen Euro geleistet und betrachtet somit seine finanzielle Verpflichtung als abgelöst. Damit ist Thüringen seitdem faktisch in der alleinigen Finanzierungspflicht. Thüringen hatte seine Zahlungen an die K+S Kali GmbH ab 1.12. 2012 vorerst eingestellt. Die Gründe, aus denen der Freistaat im Vorjahr die Zahlungen eingestellt hat, sieht Umweltminister Reinholz weiterhin als gegeben an: „Unsere Zahlungsverpflichtung geht auf drei jeweils zweiseitige Verträge zwischen Bund, K+S und Freistaat zurück. Der Kostenansatz für die Altlastensanierung im Salzbergbau, von dem bei Abschluss der Verträge ausgegangen wurde, ist seit längerem überschritten. Ich sehe unverändert eine rechtliche Verpflichtung des Bundes zu einer Vertragsanpassung, um der Kostenentwicklung Rechnung zu tragen.“ (TMLFUN)
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