22.12.2016 | 18:25:00 | ID: 23410 | Ressort: Umwelt | Tier

Vogelgrippe-Fälle in Koblenz und am Laacher See bestätigt

Mainz (agrar-PR) - Tiergesundheit

Die Verdachtsfälle der Vogelgrippe in Rheinland-Pfalz haben sich bestätigt. Das teilte Umweltministerin Ulrike Höfken heute mit. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hatte bei verendeten Wildvögeln in Koblenz und am Laacher See das Geflügelpest-Virus H5N8 nachgewiesen. Weitere Untersuchungen des Friedrich-Loeffler-Instituts ergaben jetzt, dass es sich um die hochansteckende Variante von H5N8 handelt. Höfken: „Es war zu erwarten, dass die Geflügelpest auch Wildvögel in Rheinland-Pfalz erreicht. Wir haben daher bereits im November die Kreise aufgefordert, die Aufstallung in Risikogebieten anzuordnen. Jetzt gilt es vor allem mit den Maßnahmen in den betroffenen Kreisen die Nutzgeflügelbestände im Land zu schützen.“

Im betroffenen Kreis Mayen-Koblenz besteht bereits seit Mitte November Stallpflicht für den gesamten Landkreis. Diese bleibt weiter bestehen. Auch im Kreis Ahrweiler gilt bis Ende Februar kreisweit eine Stallpflicht für Hühner, Gänse, Puten und weiteres Geflügel. Am Laacher See richtet der Kreis außerdem Restriktionsgebiete ein, mit Untersuchungspflichten und Handelseinschränkungen für Nutzgeflügel.

Eine kreisweite Stallpflicht galt bislang nur in den Kreisen Mayen-Koblenz, Germersheim und Mainz-Bingen. Nun wird neben Ahrweiler auch die Kreisverwaltung Neuwied vorsorglich die Stallpflicht auf den gesamten Kreis ausweiten. Die Kreise Alzey-Worms, Cochem-Zell, Westerwald sowie der Rhein-Pfalz-Kreis haben die Aufstallung in einzelnen Risikogebieten angeordnet.

Um die Übertragung der Vogelgrippe zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel zu verhindern, weist Umweltministerin Ulrike Höfken erneut darauf hin, dass alle Geflügelhalter die bundesweit verordneten Hygienemaßnahmen zur Biosicherheit unbedingt einhalten müssen. Wer einen toten Wildvogel entdeckt, sollte das Tier nicht anfassen, sondern der Kreisverwaltung melden, so die Ministerin.

 

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