03.04.2017 | 08:05:00 | ID: 23878 | Ressort: Umwelt | Tier

Weiterer Vogelgrippefall im Landkreis Groß-Gerau

Wiesbaden (agrar-PR) - Bei totem Wanderfalken wird H5N8 nachgewiesen

Bei einem Wanderfalken, der an der evangelischen Kirche in Riedstadt-Wolfskehlen (Landkreis Groß-Gerau) tot aufgefunden wurde, wurde die Vogelgrippe nachgewiesen. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Vorbefund des Hessischen Landeslabors (LHL) bestätigt. Insgesamt hat das LHL in Gießen seit Anfang November vergangenen Jahres 3.575 Proben von Vögeln auf das Virus H5N8 untersucht. Damit gibt es seit Ausbruch der Vogelgrippe in Hessen nun 63 bestätigte Fälle des aktuellen Erregers, darunter 62 Wildvögel und ein Rosapelikan aus dem Opel-Zoo.

Das zuständige Veterinäramt des Landkreises Groß-Gerau wird auf Grund des aktuellen Nachweises keine Restriktionszone einrichten. Die Geflügelhaltungen, die sich im 3-km-Radius um den Fundort befinden, werden auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen. Darüber hinaus werden auch größere, bislang noch nicht untersuchte, geflügelhaltende Betriebe im Laufe der nächsten Woche untersucht. Details zu den einzelnen Schutzmaßnahmen erhalten Sie bei der Veterinärbehörde des Landkreises Groß-Gerau.

Das hessische Umweltministerium weist darauf hin, dass trotz des nun gefundenen Tieres die Stallpflicht in Hessen weiterhin landesweit aufgehoben ist. Ausgenommen davon sind lediglich die bestehenden Restriktionszonen. Auch weist das Ministerium nochmals darauf hin, dass es wichtig ist, die Biosicherheitsmaßnahmen weiter einzuhalten. Denn dies ist unabhängig von der Stallpflicht der beste Schutz vor einer Einschleppung der Vogelgrippe.

Mehr allgemeine Informationen finden Sie auch unter:

https://umweltministerium.hessen.de/verbraucher/tiergesundheit-tierseuchen/tierkrankheiten-tierseuchen/aviaere-influenza-gefluegelpest

 

 

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