03.02.2017 | 17:30:00 | ID: 23628 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Weiterer Vogelgrippefall in Hessen

Wiesbaden (agrar-PR) - Höckerschwan in Wiesbaden-Biebrich ist am H5N8-Virus gestorben

Erneut wurde das Vogelgrippevirus H5N8 bei einem tot aufgefundenen Vogel nachgewiesen. Es handelt sich um einen Höckerschwan aus Wiesbaden-Biebrich. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Vorbefund des Hessischen Landeslabors (LHL) bestätigt. Insgesamt hat das LHL in Gießen seit Anfang November mehr als 2.500 Proben von Vögeln auf das Virus H5N8 untersucht. Der Schwan ist der elfte bestätigte Fall des aktuellen Vogelgrippeerregers in Hessen. Dabei handelte es sich um 10 Wildvögel und einen Rosapelikan aus dem Opel-Zoo.

Die örtlich zuständige Veterinärbehörde in Wiesbaden hat nach Rücksprache mit der angrenzenden Veterinärbehörde Mainz-Bingen auf die Einrichtung von  Restriktionszonen verzichtet, da sich keinerlei gewerbliche Geflügelhalter im Sperrbezirk befinden. Um den Fundort des Schwanes werden keine weiteren Schutzmaßnahmen ergriffen. Dies hat eine Risikobewertung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt und der zuständigen Veterinärbehörde in Wiesbaden ergeben.

Der Fundort des toten Schwanes – in der Nähe des Biebricher Schlosses direkt am Rheinufer – liegt in einem Risikogebiet, in dem bereits seit dem 18. November eine Stallpflicht galt. Im gesamten Stadtgebiet Wiesbaden sowie in ganz Hessen besteht seit dem 21. November eine Stallpflicht.

Im Umkreis von einem Kilometer um den Fundort des Tierkörpers befinden sich zwar keine Geflügelhaltungen. Allerdings empfiehlt die Stadt Wiesbaden dringend, Hunde in den Vororten Biebrich, Schierstein und Amöneburg über einen 50 Meter breiten Streifen entlang des Rheinufers ausschließlich an der Leine zu führen. Auch Katzenhalter haben sicher zu stellen, dass ihre Katzen dort nicht frei laufen. Nähere Einzelheiten können bei der zuständigen Veterinärbehörde in Wiesbaden erfragt werden.

Die landesweite Stallpflicht sowie das Verbot von Ausstellungen und Börsen jeglicher gehaltener Vögel gelten weiterhin. Dadurch werden Kontakte von Hausgeflügel mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen und somit mögliche Infektionsverschleppungen vermieden. Das hessische Umweltministerium ist sich der großen Probleme der Stallpflicht für die Geflügelhaltung bewusst. Es weist aber darauf hin, dass dadurch in Hessen eine großflächige Verbreitung des Virus und das Keulen von Tierbeständen bisher verhindert werden konnte.

Auch die strengen Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügel haltenden Betrieben – ob Kleinhaltung, zoologische Gärten oder Tierparks – sind weiterhin einzuhalten. Dazu gehören beispielsweise Desinfektionsmaßnahmen sowie Schuh- und Kleidungswechsel beim Betreten und Verlassen der Geflügelhaltungen. Hunde- und Katzenbesitzern wird auch weiterhin empfohlen, ihre Haustiere von toten oder kranken Wildvögeln fernzuhalten.

Weitere Informationen zum Thema Vogelgrippe H5N8 und ein Merkblatt für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter entnehmen Sie bitte der Internetseite des Hessischen Umweltministeriums.

https://umweltministerium.hessen.de/verbraucher/tiergesundheit-tierseuchen/tierkrankheiten-tierseuchen/aviaere-influenza-gefluegelpest

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