Hannover (agrar-PR) - Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: Das EEG (Erneuerbare
Energien Gesetz) soll nach dem Willen von „Schwarz – Gelb“ geändert
werden. Zunächst werden die Vergütungssätze für die „solare
Strahlungsenergie“ (Photovoltaik) angepasst. Vorgesehen ist, mit
Wirkung ab dem 1.7.2010 das Vergütungsregime neu zu regeln. Das heißt:
neben der ohnehin im jetzigen EEG vorgesehenen Degression in Höhe von
acht Prozent für Dachanlagen wird es im Sommer 2010 zu weiteren
Kürzungen kommen. Hintergrund dafür sind die drastisch gefallenen
Modulpreise. In den jetzigen Vergütungssätzen wird eine Überförderung
gesehen.
Bei einer anstehenden Investitionsentscheidung sollte dies
berücksichtigt werden. Es kann jedoch sein, dass bei geringeren
Einspeisesätzen die Modulpreise noch weiter fallen. Das hat die
Erfahrung der vergangenen fünf Jahre gelehrt. In den USA wurden auf
Photovoltaik – Messen Modulpreise von 2.000 % $ je kW prognostiziert.
Schauen wir mal, wie es weitergeht.
Photovoltaik - Freiflächenanlagen sollen auf versiegelten oder
vorbelasteten Flächen errichtet werden, um Ackerflächen zu „schonen“.
Vorgesehen ist weiterhin, das EEG bereits in 2010 einer Überprüfung
zu unterziehen. Diese stand eigentlich erst nach dem im EEG verankerten
Überprüfungsturnus 2011 an. Nachdem wir nun seit 15 Monaten Ruhe
hatten, gehen die Diskussionen ums EEG also wieder los.
Auch die Bioenergie ist in den Fokus der „Tigerenten – Koalition“
geraten. Organische Reststoffe sollen im EEG gegenüber nachwachsenden
Rohstoffen ein stärkeres Gewicht erlangen. Hinter den Kulissen wird
gemunkelt, auch den NawaRo – Bonus „anfassen“ zu wollen, der bei
derzeitigem Preisniveau für Marktfrüchte als zu hoch angesehen wird. In
diesem Zusammenhang wird auch eine „Gleitklauselregelung“ diskutiert.
Erfreulich ist, dass die Regelung über die Zusammenfassung von
mehreren Anlagen nicht mehr rückwirkend gelten soll. Damit werden
Biogasanlagen, die vor dem 1.1.2009 nebeneinander errichtet wurden,
nicht mehr als eine Anlage anzusehen sind. Etliche Biogasanlagen
dürften so vor der Insolvenz gerettet werden.
Es wird auch beabsichtigt, die Degressionssätze an technische
Entwicklungen anzuknüpfen. Darüber hinaus ist eine spezielle Vergütung
(„Stetigkeitsbonus“) für so genannte „virtuelle Kraftwerke“, die
gleichmäßig, unabhängig etwa von der Globaleinstrahlung oder vom Wind,
Strom erzeugen können, vorgesehen.
Im Biokraftstoffbereich soll der Energiesteuersatz für Biodiesel im
Jahr 2010 auf zehn Cent/Liter abgesenkt werden. Dies wird den Absatz
von Biodiesel als Reinkraftstoff beflügeln. Die künftige Besteuerung
von Pflanzenöl (derzeit 18 Cent / Liter) ist noch offen.
Erfreulich ist weiterhin, dass die bisherige „Diskriminierung“ von
Biogas im Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) aufgehoben wird.
Bauherren von Neubauten können also künftig ihre Verpflichtung,
erneuerbare Energien einzusetzen, auch durch den Einsatz von Biogas
erfüllen. Dies eröffnet zusätzliche Marktperspektiven für Biogas.