Kaum Schwankungen bei den Gaspreisen hat die regelmäßige Überprüfung der
Kosten für Haushaltskunden durch die im Wirtschaftsministerium
angesiedelte Landeskartellbehörde Rheinland-Pfalz zum Stichtag 1. April
2010 ergeben. Bei der Ermittlung der Preise von 35
Gasversorgungsunternehmen im Zuständigkeitsbereich der Behörde zeigte
sich bei einem Verbrauch von 20.000 (Reihenhaus) oder 35.000
Kilowattstunden (freistehendes Einfamilienhaus) nur ein geringfügig
gesunkener Durchschnittspreis gegenüber der Überprüfung zum
1. Oktober 2009.
Die
durchschnittlichen Jahresgesamtkosten (brutto) für 20.000 kWh betragen
zum 1. April 1209 Euro gegenüber 1212 Euro zum 1. Oktober 2009. Bei
einem Verbrauch von 30.000 KWh sind die durchschnittlichen
Jahresgesamtkosten von 2013 auf 2010 Euro gesunken.
Die Vergleichstabellen für verschiedene Jahresverbrauchswerte sind ab
sofort im Internet einzusehen. „Mit der Veröffentlichung der Preise
schaffen wir Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher“, erklärte
Wirtschaftsminister Hendrik Hering. Zugleich wies er Verbraucher auf
die oftmals lukrativen Möglichkeiten eines Anbieterwechsels hin. Den
Erhebungen der Kartellbehörde liegen Bruttopreise zugrunde. Grundlage
bildet hierbei jeweils der Tarif, den die Mehrheit der Kunden in
Anspruch nimmt. Dementsprechend sind sowohl Grundversorgungstarife als
auch Sonderverträge in den Übersichten enthalten. Die Daten beruhen auf
Unternehmensangaben.
Wie der Minister weiter mitteilte, wertet die Behörde die Daten
kartellrechtlich aus und prüft, ob Anhaltspunkte für ein
preismissbräuchliches Verhalten vorliegen. Aktuell läuft ein Verfahren
gegen einen Versorger wegen eines entsprechenden Verdachts. „Wir werden
die Einhaltung der Vorgaben des Wettbewerbsrechtes mit aller Konsequenz
durchsetzen“, unterstrich Hering. Nach dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen sind Gasversorger grundsätzlich
marktbeherrschend; für sie gilt das Verbot des Preishöhenmissbrauchs.
Ein solcher Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Tarife
erheblich von denjenigen abweichen, die sich bei einem wirksamen
Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben.
Die Gaspreistabellen werden auf den Internetseiten des
Wirtschaftsministeriums unter
http://www.mwvlw.rlp.de/Wirtschaft/Landeskartellbehoerde/Gaspreistabellen/
veröffentlicht.