Mainz (agrar-PR) - Sinkende Gaspreise hat die regelmäßige Überprüfung der Kosten für
Haushaltskunden durch die im Wirtschaftsministerium angesiedelte
Landeskartellbehörde Rheinland-Pfalz zum Stichtag 1. Oktober 2009
ergeben. Bei der Ermittlung der Preise von 36 Gasversorgungsunternehmen
im Zuständigkeitsbereich der Behörde zeigte sich bei einem Verbrauch
von 20.000 (Reihenhaus) oder 35.000 Kilowattstunden (freistehendes
Einfamilienhaus) ein im Schnitt um mehr als acht Prozent gesunkenes
Preisniveau gegenüber der Überprüfung zum 1. April. Die
Vergleichstabellen für verschiedene Jahresverbrauchswerte sind ab
sofort im Internet einzusehen.
„Mit der Veröffentlichung der
Preise schaffen wir Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher“,
erklärte Wirtschaftsminister Hendrik Hering. Zugleich mahnte er, alle
Spielräume für Preissenkungen nach einer zeitweiligen breiten Welle von
Erhöhungen auch unmittelbar an die Kunden weiterzugeben und verwies
Verbraucher auf die oftmals lukrativen Möglichkeiten eines
Anbieterwechsels. Der Minister appellierte zudem an die Versorger, die
jüngst von der Bundesnetzagentur verfügte Senkung der
Durchleitungsgebühren für die Netzbetreiber an die Endkunden
weiterzugeben.
Den Erhebungen der Kartellbehörde liegen
Bruttopreise zugrunde. Grundlage bildet hierbei jeweils der Tarif, den
die Mehrheit der Kunden in Anspruch nimmt. Dementsprechend sind sowohl
Grundversorgungstarife als auch Sonderverträge in den Übersichten
enthalten. Die Daten beruhen auf Unternehmensangaben.
Wie der
Minister weiter mitteilte, wertet die Behörde die Daten
kartellrechtlich aus und prüft, ob Anhaltspunkte für ein
preismissbräuchliches Verhalten vorliegen. Aktuell laufen zwei
Verfahren gegen Versorger wegen eines entsprechenden Verdachts. „Wir
werden die Einhaltung der Vorgaben des Wettbewerbrechtes mit aller
Konsequenz durchsetzen“, unterstrich Hering. Nach dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen sind Gasversorger grundsätzlich
marktbeherrschend; für sie gilt das Verbot des Preishöhenmissbrauchs.
Ein solcher Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Tarife
erheblich von denjenigen abweichen, die sich bei einem wirksamen
Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben.
Die Gaspreistabellen werden auf den Internetseiten des Wirtschaftsministeriums unter
www.mwvlw.rlp.de (Rubrik: Wirtschaft / Stichwort: Landeskartellbehörde) veröffentlicht.