07.12.2023 | 15:16:00 | ID: 38306 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Backhaus zieht Bilanz für 2023: LNG, Windkraftausbau, Tierseuchen

Schwerin (agrar-PR) - Mehr noch als die vielen wirtschaftlichen Herausforderungen, wie die Inflation, der Fachkräftemangel oder eine potenzielle Gasmangellage, sorgen Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, die zunehmenden gesellschaftspolitischen Verwerfungen: „Die soziale Ungleichheit wächst und viele Menschen fühlen sich von der Politik nicht mehr mitgenommen. Das spiegelt sich auch in aktuellen Umfragewerten wieder.
Umso schwieriger wird es, Akzeptanz für ebenso wichtige, aber auch komplexe Themen, wie den Klima-, Arten- und Gewässerschutz einzuwerben. Dabei hat der Erhalt unserer natürlichen Ressourcen oder eben deren Zerstörung untermittelbare Auswirkungen auf unser alltägliches Leben: Naturkatastrophen, Armut, Hunger, Migration und Konflikte. Für Mecklenburg-Vorpommern wünsche ich mir, dass wir den Klimaschutz und alles, was damit in Verbindung steht als Chance und nicht als Bürde ansehen. Wir leben in einer Gunstregion: Bei uns gibt es Sonne, Wind, Biomasse und Geothermie. Diese Potenziale gilt es zur nutzen. Noch wichtiger ist es aber, die Wertschöpfung in der Region zu behalten, die Menschen vort Ort zu beteiligen und gemeinsam etwas zu entwickeln“, sagte er heute an seinem Dienstsitz in Schwerin. Dort zog er seine traditionelle Jahresbilanz und informierte u.a. über den aktuellen Stand der Klimaschutzgesetzgebung, des LNG-Genehmigungsverfahren Mukran und die aktuelle Tierseuchenlage.

Klimaschutzgesetz

„Wir alle wünschen uns, dass das Landesklimaschutzgesetz ein Startpunkt für viele positive Veränderungen im Land ist. Der Beteiligungsprozess wurde erfolgreich abgeschlossen. Der Gesetzesentwurf für Mecklenburg-Vorpommern liegt nach nur 12 Monaten in weiten Teilen vor. Dennoch will ich nicht verhehlen, dass noch weitere Hürden zu nehmen sind. Ein Bremsklotz sind derzeit die mitumzusetzenden Bundesgesetze, die uns noch nicht abschließend vorliegen. Diese gilt es abzuwarten, denn mir ist sehr daran gelegen, dass dem Landtag ein qualitativ guter und fachlicher abgestimmter Gesetzesentwurf vorgelegt wird. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass es in Mecklenburg-Vorpommern ohne Klimaschutzgesetz keinen Klimaschutz gebe. Das ist mitnichten der Fall. In allen Bereichen meines Ressorts und auch ressortübergreifend wird der Klimaschutz mitgedacht; sei es im Gewässerschutz, bei der Wiedervernässung von Mooren, in der Agrarforschung und in der praktischen Landwirtschaft, bei der Aufforstung oder in der Abfallwirtschaft, um nur einige Beispiele zu nennen“, führte Backhaus aus.

Gerade mit Blick auf die wachsende soziale Ungleichheit äußerte er den Wunsch, dass die Menschen erkennen, dass Klimaschutz nicht nur Einschnitte bedeutet, sondern auch Chancen bietet. So würden z.B. ein Großteil der bundesweiten Investitionen in den Moorklimaschutz nach M-V fließen. Großes Potenzial sieht der Minister aufgrund der vielen Sonnenstunden und reichlich Wind von der Küste ebenso für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. „Auch haben wir die Chance, neue und auch energieintensive Industrien anzusiedeln und gut bezahlte Arbeitsplätze ins Land zu holen, z.B. bei der grünen Wasserstofferzeugung. Durch unsere Lage im Norddeutschen Becken können wir zudem eine deutsche Modellregion für die Geothermie werden. Und unsere Siedlungsstrukturen eröffnen die Möglichkeit, dass ein Großteil der Haushalte ihre Energieversorgung künftig durch eigene PV-Anlagen autark gestalten.“

Windkraftausbau

„Ich freue mich, dass wir in 2023 gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs bei den Bescheiderstellungen zur Zulassung von Windenergieanlagen verzeichnen konnten. Während 2022 nur 22 Anlagen genehmigt wurden, waren es 2023 bislang 86 Anlagen. Einen weiteren substanziellem Fortschritt erwarten wir für das erste Quartal 2024. Aus meiner Sicht war es die richtige Entscheidung die naturschutzrechtliche Bewertung im Rahmen der Zulassungsverfahren von den Landkreisen zu den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt zu ziehen, da diese auch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung durchführen. So konnten wir Kommunikationswege vereinfachen und eine Priorisierung der Verfahren vornehmen. Wir sind auf dem richtigen Weg und uns war von Anfang an klar, dass dieser steinig wird.“

Als größte Hürde bezeichnete Minister Backhaus die Neueinstellung von Personal. In einer ersten Tranche wurden für den Bereich Naturschutz 15 Personen gebührenfinanziert neu eingestellt, 15 weitere Stellen aus der 2. Tranche sowie 20 Stellen für den Bereich Immissionschutz sind in der Besetzung. „Unsere bisherigen Erkenntnisse aus den eingegangen Bewerbungen zeigen, dass viele hochmotivierte und qualifizierte Leute dabei sind, denen es allerdings oft noch an den nötigen Praxiserfahrungen fehlt. Darauf haben wir entsprechend reagiert und gemeinsam mit dem LUNG eine Fortbildung konzipiert. Darüber hinaus haben wir Formate für einen regelmäßigen Austausch zwischen Fachaufsicht und den Vollzugmitarbeitenden in den StÄLU etabliert. Ein wichtiger Diskussionsgegenstand hier ist die Auslegung der Rechtsfragen, insbesondere vor dem Hintergrund einer Vielzahl von Gesetzesnovellierungen auf Bundes- und Landesebene.“

LNG-Terminal Mukran

Für mich steht Rechtssicherheit vor Schnelligkeit. Mein Ressort betrachtet das LNG-Vorhaben von Anbeginn im Gesamtzusammenhang, weswegen ich mich sowohl öffentlich als auch in internen Beratungen mehrfach für ein gebündeltes Verfahren ausgesprochen habe. Ich habe immer betont, dass es eine positive Entscheidung nicht für Teilabschnitte, sondern nach gründlicher Prüfung der Zulässigkeit nur für das Gesamtvorhaben geben kann. Die Gründe dafür sind logisch: Wechselseitige Auswirkungen zwischen den einzelnen Verfahrensabschnitten können immer erst erkannt werden, wenn alle Bauvorhaben im Gesamtkontext betrachtet werden.
Im Juli hat mein Haus eine positive Prognose für das Gesamtvorhaben im Rahmen der Zulassung der Ostseeanbindungsleitung abgegeben, da wir zu diesem Zeitpunkt keine grundsätzlichen Zulassungshürden feststellen konnten. Dies impliziert aber ausdrücklich nicht, dass alle Einzelverfahren auch automatisch zu genehmigen sind. Im Gegenteil: In jedem Verfahren werden die Umweltbelange von unserer Seite akribisch geprüft. Die Unterteilung in 5 Verfahren (4x Pipeline, 1x FSRU) erschwert diese Prüfung aus den oben genannten Gründen“, betonte Minister Backhaus.

Er wies darauf hin, dass sein Ressort ursprünglich Zweifel hatte, ob das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) – nach der Änderung in diesem Jahr – noch eindeutig genug einen Verzicht auf die Umweltverträglichkeitsprüfung zulässt und ob nach den Veröffentlichungen, u.a. auch der Bundesnetzagentur überhaupt noch eine Gasmangellage angenommen werden kann. „Daraufhin haben wir die Thematik im Sommer mit Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums, des Bundeskanzleramts, der Bundesnetzagentur, der Landesbehörden und der Vorhabenträger erörtert. In den Gesprächen haben wir die Aussage erhalten, dass weiterhin von einer Gasmangellage ausgegangen wird. Im September ist dann die Eil-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Deutsche Umwelthilfe ergangen – dort wird die Gasmangellage und damit die Anwendbarkeit des LNGG – und damit Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung – im Rahmen des 1.OAL bestätigt. Diese Entscheidung hat auch Auswirkung auf unser Genehmigungsverfahren FSRU in Mukran. Gleichwohl ist die UVP-Verzichtsentscheidung eine Einzelfallentscheidung, die bis zum Zeitpunkt des Erlass der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung auf ihre Rechtmäßigkeit hin behördlicherseits überprüft wird. “

Tierseuchenlage

Die Tierseuchenlage in Mecklenburg-Vorpommern ist laut Minister Backhaus derzeit noch überschaubar. „Ich möchte den Tag aber nicht vor dem Abend loben, denn die Situation kann sich innerhalb kürzester Zeit drehen. Erst gestern wurde ein neuer Fall in einer gewerblichen Haltung im Landkreis Nordwestmecklenburg mit ca. 6.700 Tieren, vornehmlich Enten und Gänse, amtlich bestätigt. Damit liegen in MV bislang zwei Fälle bei Wildvögeln sowie zwei Nachweise bei gehaltenem Geflügel vor. In allen Fällen wurde das hochpathogene aviäre Influenza-Virus des Subtyps H5N1 nachgewiesen.

Die Afrikanische Schweinepest konnte durch das hervorragende Seuchenmanagment von Land und Kreisen im September nach knapp 2 Jahren erfolgreich getilgt werden. „Trotzdem sind wir insbesondere an der Grenze zu Polen weiterhin äußerst wachsam, denn dort häufen sich seit Anfang Juli erneut die Meldungen zu ASP-Nachweisen bei Wildschweinen in relativer Grenznähe zu M-V“, betonte Backhaus. Auch die Blauzungenkrankheit, eine durch Mücken übertragbare Virusinfektion der Schafe, Ziegen und Rinder, ist wieder auf dem Vormarsch. Nachdem sie zunächst in Belgien und den Niederlanden nachgewiesen wurde, gibt es seit Oktober 2023 auch Nachweise in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Der Status „frei von Blauzungenkrankheit“ wurde für diese Bundesländer sowie für die Freie Hansestadt Bremen ausgesetzt. Die anderen Bundesländer, auch Mecklenburg-Vorpommern, gelten weiterhin als "frei von der Blauzungenkrankheit“.

Direktzahlungen für die Landwirte

Eine gute Botschaft hatte Minister Backhaus für die Landwirtschaft im Gepäck: Zum 29. Dezember 23 sollen 90 Prozent der Zahlungen aus der 1. Säule, darunter Einkommensgrundstützung, Umverteilungsstütze, und Junglandwirteeinkommensstütze auf den Konten der Landwirte sein. Das entspricht rund 205 Millionen Euro. Hinzu kommen 64 Millionen Euro für die beantragten Ökoregelungen. Die ca. 5,5 Millionen Euro beantragten gekoppelte Prämien im Rahmen der 1. Säule für Mutterkühe sowie für Mutterschafe und –ziegen werden im Februar 2024 zur Auszahlung gebracht.
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