29.02.2024 | 15:58:00 | ID: 38929 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Bundesregierung setzt Kommissionsvorschlag zu GLÖZ 8 um und vereinbart, die Ziele bei der Stärkung der Artenvielfalt in der Landwirtschaft einzuhalten

Berlin (agrar-PR) - Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Ausnahme bei der Umsetzung von Brachflächen (GLÖZ 8) national umzusetzen. Gleichzeitig hat die BR beschlossen, Gespräche mit den berufsständischen Vertretungen und den umweltpolitischen Interessensvertretungen zu führen, um die Ziele des GAP-Strategieplans für die Biodiversität weiter zu erreichen.

Dazu erklärt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: „Landwirtinnen und Landwirte erhalten durch die neue Möglichkeit zur Umsetzung von GLÖZ 8 mehr Flexibilität bei ihrer Bewirtschaftung und zusätzliches Einkommen., damit reagieren wir auf den Druck, unter dem die Landwirtschaft steht. Wir sollten aber nicht drumherumreden, die Umsetzung des Kommissionsvorschlags hat auch einen Preis. Die Bundesregierung steht dennoch klar zu den vereinbarten Zielen bei der Biodiversität. Gesunde Böden und Artenschutz sind die Überlebensversicherung der Landwirtschaft.  Ich hätte mir gewünscht, dass wir den Schutz der Artenvielfalt gleichzeitig angehen. Wir werden jetzt gemeinsam mit der Landwirtschaft und den Umweltverbänden gute und praxisgerechte Lösungen ausarbeiten. Dafür haben wir mit den Vorschlägen der Zukunftskommission Landwirtschaft schon eine gute Blaupause, wir müssen das Rad hier nicht neu erfinden. Unser Ziel ist: Planungssicherheit für unsere Bauern und für unseren Artenreichtum.“

Hintergrund:

Um die GAP-Unterstützung zu erhalten, auf die sie Anspruch haben, müssen die Landwirtinnen und Landwirte einen umfassenden Satz von neun Standards einhalten, die dem Umwelt- und Klimaschutz dienen. Dieser Grundsatz der Konditionalität gilt für fast 90 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der EU und spielt eine wichtige Rolle bei der flächendeckenden Einführung nachhaltiger landwirtschaftlicher Verfahren. Diese grundsätzlichen Normen werden als GLÖZ-Standards bezeichnet, was für „guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“ steht.

Im GLÖZ-Standard Nr. 8 ist bislang unter anderem vorgeschrieben, dass ein Mindestanteil von Ackerland für nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente vorgesehen ist. Letzteres bezieht sich in der Regel auf brachliegende Flächen, aber auch auf nichtproduktive Landschaftselemente wie Hecken oder Bäume. Landwirtschaftliche Betriebe mit weniger als zehn Hektar Ackerland sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Die EU-Kommission hat am 13. Februar eine Ausnahme von der Verordnung angenommen.

Bei Zwischenfrüchten handelt es sich um Pflanzen, die zwischen zwei Hauptkulturen angebaut werden. Diese Kulturen können als Tierfutter oder als Gründünger dienen. Der Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen und Zwischenfrüchten bringt eine Reihe von Umweltvorteilen für die Bodengesundheit und damit auch für die Biodiversität der Böden und verhindert Nährstoffauswaschung. Die Kulturen müssen ohne Pflanzenschutzmittel angebaut werden, um den Umweltzielen der GAP zu entsprechen.

Die Zukunftskommission Landwirtschaft hatte in ihrem Abschlussbericht von 2021 unter anderem empfohlen, die flächengebundenen Direktzahlungen aus der 1. Säule der GAP schrittweise und vollständig in Zahlungen umzuwandeln, die konkrete Leistungen im Sinne gesellschaftlicher Ziele betriebswirtschaftlich attraktiv werden lassen. Nach Auffassung der ZKL muss die GAP maßgebend dazu beitragen, den Übergang zu einem nachhaltigen Agrar- und Ernährungssystem in der EU zu bewältigen und Landwirtinnen und Landwirte auch ökonomisch in die Lage zu versetzen, den notwendigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutz-, Luft- und Wasserreinhaltungs- sowie Biodiversitätsziele zu leisten und die Umwelt umfassend zu schützen.
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