Stuttgart (agrar-PR) -
Unternehmen und Kommunen noch zu zurückhaltend bei der Nutzung von EU-Fördermitteln "Unser Land hat sich bei den europäischen Förderprogrammen gut
positioniert. Baden-Württemberg bietet den Betrieben, Unternehmen und
Kommunen im Land die Möglichkeit, sich freiwillig an den
Förderprogrammen der EU zu beteiligen und die Mittel für nachhaltige
Investitionen einzusetzen", sagte der baden-württembergische Minister
für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg, Peter Hauk MdL, am
Mittwoch (8. Juli) in Stuttgart. Die gemeinsame Strukturförderung der
Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg sei erfolgreich.
"Land, Kommunen und Unternehmen haben das Potenzial, das in der
Strukturförderung steckt, erkannt und nutzen es", so Hauk.
Für die Unternehmen und Kommunen im Land biete sich mit Hilfe der
Förderprogramme eine große Chance. Es gelte, mit Blick auf frühere,
gegenwärtige und künftige Wirtschaftskrisen, auch in wirtschaftlich
angespannten Zeiten, die Palette der Förderprogramme so gut wie nur
möglich zu nutzen. "Seit Beginn der EU-Strukturförderung 1989 hat sich
immer wieder gezeigt, dass Konjunkturschwankungen einen erheblichen
Einfluss auf die Verwendung von Fördermitteln haben. Flaut die
Wirtschaft ab, üben Betriebe, Unternehmen aber auch Kommunen, trotz
offensiver Werbung für die Förderprogramme, Zurückhaltung", erklärte
der Minister. Dies hänge mit der aufzubringenden Eigenbeteiligung
zusammen. "Gerade jetzt in der Krise sollten Unternehmen und Kommunen
die Investitionszuschüsse der EU-Förderprogramme verstärkt nutzen",
forderte Minister Hauk auf.
Ein gutes Beispiel dafür stelle in der Förderperiode von 2000 bis
2006 die Förderung im damaligen so genannten Ziel-2-Gebiet dar. Die
Förderung nach Ziel 2 der EU wurde vom Ministerium für Ernährung und
Ländlichen Raum, dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium gemeinsam
umgesetzt. Alle drei Ministerien hatten innerhalb der vorgegebenen
Fördergebiete gleichermaßen die Möglichkeit, die Mittel für ihre
Zielgruppe einzusetzen. Das Ziel-2-Gebiet wurde von der EU festgelegt
und war nur auf eine Kulisse von rund 250.000 Einwohnern (2,3 Prozent
der Gesamtbevölkerung) mit einer Konzentration auf die
strukturschwächsten Regionen Baden-Württembergs beschränkt. Entgegen
den Wünschen des Landes hatte die Europäische Kommission nur ein
kleines Fördergebiet genehmigt. Die Ziel 2-Gebiete waren von der
Konjunkturschwäche gegen Ende der rot-grünen Bundesregierung stark
betroffen. In der Folge wurden etwas weniger Mittel abgerufen, als bei
der Programmgenehmigung erwartet und auch keine neuen Projekte
eingereicht.
Insgesamt standen dem Land in der Zeit von 2000-2006 rund 98
Millionen Euro EU-Mittel für die Ziel-2-Gebiete aus dem Europäischen
Fond zur Regionalen Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Bei den
Abrechnungen zeigte sich, dass nicht das maximale Kontingent des
Programms in Anspruch genommen wurde. Dies sei jedoch keine
baden-württembergische Besonderheit. Für diese EU-Mittel gab es keine
realisierbaren Ersatzprojekte. "Die damalige schwierige wirtschaftliche
Lage hat die potentiellen Empfänger verunsichert", betonte der
Minister. In anderen Ländern seien bis zu zehn Prozent der
Programmmittel verfallen.
In der Förderperiode 2000 bis 2006 erhielt Baden-Württemberg
insgesamt rund 3,8 Milliarden Euro EU-Mittel. Für die so genannte erste
Säule der Landwirtschaftsförderung (Marktordnungsausgaben und
Direktzahlungen) standen rund 2,9 Milliarden Euro, für die zweite Säule
rund 821 Millionen Euro EU-Mittel zu Verfügung. Dazu kommen noch die
oben genannten 98 Millionen Euro aus dem EFRE. Somit liegt der
Prozentsatz der Mittel, die nicht abgerufen wurden, im Promillebereich.
In der Förderperiode 2000-2006 konnte das Ministerium für Ernährung und
Ländlichen Raum im landwirtschaftlichen Bereich sogar rund 14 Millionen
Euro EU-Mittel mehr abrufen als ursprünglich geplant. Dabei handelte es
sich um EU-Mittel, die Baden-Württemberg von anderen Ländern übernahm,
weil diese ihre Mittel nicht ausgeben konnten.
Zusatzinformation zu Ziel 2:
Die EU-Strukturförderung nach Ziel 2 hat im Förderzeitraum 2000-2006
dazu beigetragen, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von
Gebieten mit Strukturproblemen, vor allem ländliche und städtische
Gebiete im sozioökonomischen Wandel, zu unterstützen. In
Baden-Württemberg waren drei ländliche Fördergebiete (Teile der Kreise
Neckar-Odenwald, Ostalb und Zollernalb) sowie ein städtisches Gebiet
(Teile der Stadt Mannheim) in die Förderung einbezogen. Ferner
erhielten drei ländliche Gebiete aus der Förderperiode 1994 - 1999 eine
Übergangsförderung (Phasing out).
Für den Förderzeitraum 2000-2006 stand ein Fördermittelvolumen von
98,3 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale
Entwicklung (EFRE) zur Verfügung, das von Land und Kommunen um rund 150
Millionen Euro zu ergänzen war. Verwaltungsbehörde und damit
verantwortlich für die Umsetzung sowie den Abschluss der Förderung ist
das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, in enger
Zusammenarbeit mit dem Wirtschafts- und dem Umweltministerium.
Die Ziel 2-Förderung wurde 2007 durch das Programm „Regionale
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB)“ - Teil EFRE 2007-2013
abgelöst.
Eine Karte, die die Fördergebiete nach Ziel 2 zeigt, ist unter folgendem Link abrufbar:
http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/mlr/allgemein/KarteZiel2.pdf