28.10.2022 | 11:49:00 | ID: 34447 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Neuer Entwurf der Düngeverordnung nicht hinnehmbar - Heftige Einbußen in Erntemenge vorprogrammiert

Neubrandenburg (agrar-PR) - „Das ist ein Schlag ins Gesicht der Landwirtinnen und Landwirte, die seit Monaten in der Krise ihren Job machen und für eine sichere Ernährung sorgen.“ So bringt Detlef Kurreck, Präsident des Bauernverbandes MV die große Enttäuschung über den neuen Entwurf der Düngeverordnung zum Ausdruck, der seit dieser Woche vorliegt.
Nahezu 50 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche sollen demnach künftig zu den Roten Gebieten zählen. Im Vergleich zu den bisher ausgewiesenen Flächen von ca. 13 Prozent ist dies eine Steigerung um das 3,5-Fache.

„Auf diesen Flächen dürfen wir unseren Weizen, unseren Raps und all unsere anderen Kulturen nicht so düngen, wie sie es für eine gute, gesunde Entwicklung brauchen“, erläutert der Bauernpräsident. Denn in den Roten Gebieten ist lediglich eine Düngung zu 80 Prozent des Pflanzenbedarfs erlaubt. „Mit dieser Düngeverordnung sind heftige Einbußen in der Erntemenge und der Erntequalität vorprogrammiert“, bringt er die Dramatik auf den Punkt.

Besonders bitter sei, dass dem neuen Entwurf monatelange Gesprächsrunden vorangegangen waren, in dem die Vertreter des Bauernverbandes und Hydrologen viele Lösungsansätze aufgezeigt hatten, wie die Roten Gebiete verursachergerecht ausgewiesen werden könnten. Ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Greifswald hatte zuvor nach einer Klage von Landwirten die bisherige Landesdüngeverordnung für unwirksam erklärt. „Wir hatten gehofft, dass das Ministerium dieses Urteil ernst nimmt und nachbessert. Eine pauschale Bestrafung der Landwirtinnen und Landwirte aufgrund eines grob vereinfachten Modellverfahrens ist in diesen Zeiten der Krise nicht vertretbar“, so Detlef Kurreck.

Mit dem Entwurf der neuen Düngeverordnung habe das Ministerium alle Register gezogen, um die Düngung maximal einzuschränken. Wie andere Bundesländer zeigen, könne der rechtliche Gestaltungsspielraum durchaus auch so genutzt werden, dass die ausgewiesenen Gebiete deutlich kleiner sind, wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein oder Thüringen.

Selbstverständlich sei der Bauernverband auch weiter zu Gesprächen bereit und werde eine ausführliche Stellungnahme zum neuen Entwurf der Düngeverordnung abgeben. „Wir sind jederzeit bereit, unser Wissen erneut einzubringen und Lösungsansätze aufzuzeigen, wie das Grundwasser tatsächlich geschützt und gleichzeitig unsere Ernährung gesichert werden kann.“

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