Stuttgart (agrar-PR) -
Gurr-Hirsch: Kultur- und Wirtschaftsgut Wein sowie die Identität der Weinbauregionen in Europa müssen erhalten bleiben
Versammlung der Europäischen Weinbauregionen (AREV) in Porec, Kroatien „Die zentralen Inhalte der ´Stuttgarter Resolution` zur
Weiterentwicklung des europäischen Weinbaus, die Ende März 2010
gemeinsam von
baden-württembergischen und mittel- und
osteuropäischen Weinbauregionen in Stuttgart verabschiedet wurde, müssen
sich auch in den Ergebnissen der Versammlung der Europäischen
Weinbauregionen (AREV) wiederfinden. Unser Ziel ist es, das Kultur- und
Wirtschaftsgut Wein sowie die Identität der Weinbauregionen in Europa zu
erhalten“, betonte die Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen
Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, vor
Konferenzbeginn am Freitag (28. Mai 2010) in Porec, Kroatien.
Der Versammlung der Europäischen Weinbauregionen gehören 67
europäische Regionen an. Erarbeitet werden unter anderem Empfehlungen zu
Fragen der Weinbaupolitik, Weinmarktpolitik, globaler Weinhandel,
Weinkultur, Weintourismus sowie Oenologie. Im Mittelpunkt der
Vollversammlung in Porec stehen die Themenfelder Pflanzrechtsregelung,
EU-Anbaustopp und Weinbauförderprogramme der EU, die zugleich Gegenstand
der EU-Weinmarktorganisation sind. Die in Porec gefassten Beschlüsse
werden in die Beratungen zur EU-Weinmarktpolitik in Brüssel eingebracht.
„Die EU-Weinmarktorganisation ist in Sachen Markt, Qualität und
Wettbewerb der zentrale Rechtsrahmen des europäischen Weinbaus. Mit der
Reform der Europäischen Weinmarktorganisation verfolgt die Europäische
Union unter anderem das Ziel, die Wettbewerbskraft des europäischen
Weinbaus im Vergleich zu Drittlandanbietern zu stärken“, so
Staatssekretärin Gurr-Hirsch.
Von besonderer Bedeutung für das Weinbauland Baden-Württemberg sei
die Frage der Förderung von Steillagen. Rund 20 Prozent aller Rebflächen
im Land würden in Steillagen kultiviert, etwa fünf Prozent seien
Terrassen- und Steilstlagen, die nur in Handarbeit bewirtschaftet werden
könnten. „Der Steillagenanbau ist auch ein Markenzeichen und ein
Alleinstellungsmerkmal für den europäischen Weinbau“, so die
Staatssekretärin. Der Rückgang des Weinbaus in vielen Steillagengebieten
zeige allerdings, dass diese Weine aus Kostengründen am globalisierten
Weinmarkt häufig nicht wettbewerbsfähig seien. Aus diesem Grund sei es
erforderlich, die Förderung von Steillagen innerhalb der Gemeinsamen
Agrarpolitik der EU weiterzuentwickeln.
Gemäß der „Stuttgarter Resolution“ sei der Erhalt dieser gewachsenen
Weinbaukulturlandschaft wesentlich mit der Frage der Weiterführung des
Anbaustopps für Reben verbunden. Nach den im Rahmen der Reform der
Europäischen Weinmarktorganisation gefassten Beschlüsse laufe der
Anbaustopp für Reben Ende des Jahres 2015 allerdings aus. „Der
Beschluss, den Anbaustopp für Reben aufzuheben, muss im Rahmen der für
die Gemeinsame Weinmarktorganisation im Jahr 2012 vorgesehenen
Halbzeitbewertung unbedingt revidiert werden“, betonte Gurr-Hirsch. Der
Verzicht auf die bestehenden Anbauregeln würde den Bemühungen um die
Förderung von Weinqualität und den Erhalt gewachsener Kulturlandschaften
und Weinbausteillagen massiv zuwider laufen.