Schwerin (agrar-PR) -
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus weist darauf hin, dass Landwirte auch in 2020 die Möglichkeit haben, die von Ihnen bereits beantragten Parzellen bzgl. Überlappungen mit Flächenangaben anderer Antragsteller zu überprüfen und wenn erforderlich bis zum 19. Juni 2020 diesbezüglich sanktionslos zu korrigieren. Eine sanktionslose Korrektur dieser Flächen nach diesem Datum ist nicht mehr zulässig.
Die vorgenommenen Korrekturen werden nur durch das Erzeugen einer neuen Version der „Flächenangaben“ und das erneute Einreichen dieser wirksam.