Stuttgart (agrar-PR) -
Land stellt weitere 43,7 Millionen Euro für private und kommunale Investitionsvorhaben bereit "Mit der Sonderlinie für ländliche Infrastruktur aus Mitteln des
Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes konnten in vielen Fällen, lang
gehegte Wünsche von ländlich geprägten Orten erfüllt werden. Dem Land
ist es gelungen, die zusätzlichen Bundesmittel im Rahmen des
Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum zur Stärkung der Wirtschaft im
Ländlichen Raum einzusetzen", sagte der baden-württembergische Minister
für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, aus Anlass der
Bekanntgabe der zweiten Programmentscheidung 2009 im
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) am Donnerstag (23. Juli) in
Stuttgart.
Mit dem zusätzlichen Fördervolumen von insgesamt 43,7 Millionen Euro
werden 562 kommunale und private Projekte mit einem Investitionsvolumen
von rund 260 Millionen Euro unterstützt. Mit der Realisierung der
Vorhaben ist die Schaffung von 987 neuen Arbeitsplätzen verbunden,
darüber hinaus werden zahlreiche weitere Arbeitsplätze gesichert.
Insgesamt hat Baden-Württemberg somit in diesem Jahr über 100 Millionen
Euro für die Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen des ELR
bereitgestellt.
Der größere Teil, insgesamt 20 Millionen Euro, wird im Rahmen des
Zukunftsinvestitionsprogramms für kommunale Maßnahmen der ländlichen
Infrastruktur bereitgestellt. Damit sollen Investitionen angeregt
werden, um die lokale und regionale Wirtschaft zu stützen und
Arbeitsplätze zu erhalten. Die Mittel des Zukunftsinvestitionsprogramms
sind Bundesmittel des so genannten Konjunkturpakets II der
Bundesregierung. Baden-Württemberg stehen daraus 30 Millionen Euro für
die ländliche Infrastruktur zur Verfügung. Zehn Millionen Euro sind
bereits durch Projekte der ersten ELR-Programmentscheidung im Frühjahr
gebunden worden, da dass Baden-Württemberg jetzt sein Kontingent
ausgeschöpft hat. Die Projekte müssen in 2009 und 2010 durchgeführt
werden und sollen eine rasche konjunkturbelebende Wirkung entfalten.
Für besonders innovative gewerbliche Vorhaben werden im Rahmen der
EU-Strukturförderung im Ziel 'Regionale Wettbewerbsfähigkeit und
Beschäftigung', Teil EFRE, weitere 7,4 Millionen Euro zur Verfügung
gestellt. Bei den Mitteln der EU-Strukturförderung fördern das Land
Baden-Württemberg und die Europäische Union die Vorhaben je zur Hälfte.
Mit der Neuausrichtung der Kohäsionspolitik auf die Lissabon- und
Göteborgstrategie stehen im Zeitraum von 2007 bis 2013 Projekte im
Vordergrund, die vor allem die Förderung von Innovation und
Ressourcenschutz zum Ziel haben. In dieser thematischen Konzentration
steht das Förderangebot der Europäischen Kommission dem gesamten
ländlichen Raum und nicht nur wie in der Vergangenheit einer besonderen
Fördergebietskulisse zur Verfügung.
Von den restlichen 16 Millionen profitieren vor allem private
Zuwendungsempfänger sowohl im gewerblichen als auch im
nichtgewerblichen Bereich, beispielsweise durch die Umnutzung von
leerstehenden Gebäuden zu Wohnraum oder die Modernisierung von
Wohnungen. "Die Stärkung der Ortskerne steht im Mittelpunkt, hier
setzen wir Prioritäten und wollen Entwicklung fördern, statt mit
Neubaugebieten am Ortsrand dem Verbrauch ökologisch bedeutsamer Flächen
Vorschub zu leisten", so der Minister. „Die neue Ausrichtung des
Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum, mit dem seit dem letzten Jahr
stärker als bisher demographische und ökologische Belange
berücksichtigt werden, ist bei den Gemeinden positiv aufgenommen und
als Chance begriffen worden. Das neue Kapitel in der
Strukturentwicklung des ländlichen Raumes als Wohn-, Arbeits- und
Lebensstandort hat sich auch in den momentan schwierigen
wirtschaftlichen Zeiten bewährt."
Mit Blick auf die besondere konjunkturelle Situation hatte das
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) im März dieses
Jahres eine Sonderausschreibung zum Entwicklungsprogramm Ländlicher
Raum (ELR) durchgeführt. Ziel der Sonderausschreibung war es, Anreize
für das Vorziehen von strukturell bedeutsamen Investitionen zu setzen.
Die jetzt durchgeführte unterjährige Programmentscheidung soll
insbesondere zur Bindung von Mitteln des Bundes aus dem
Zukunftsinvestitionsprogramm (Konjunkturpaket II) sowie von Mitteln der
EU-Strukturförderung im Ziel 'Regionale Wettbewerbsfähigkeit und
Beschäftigung, Teil EFRE' beitragen. "Jetzt kommt es auf die schnelle
Umsetzbarkeit der Projekte an, damit möglichst viele Arbeitsplätze bei
Handwerkern und Unternehmen in Baden-Württemberg gesichert werden
können", so der Minister.
Hauk rief die Unternehmen dazu auf, gerade in wirtschaftlich
schwierigen Zeiten die Möglichkeiten sowohl der Förderprogramme des
Landes, als auch die Mittel der EU zu nutzen.
Zum Hintergrund:
Seit 1995 besteht das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) als
zentrales Förderinstrument für den ländlichen Raum. Mit dem ELR
unterstützt das Land die integrierte Strukturentwicklung ländlich
geprägter Orte. Ziel des ELR ist es, in Dörfern und Gemeinden vor allem
des ländlichen Raums die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch
strukturverbessernde Maßnahmen zu erhalten und fortzuentwickeln, der
Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel
abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen
umzugehen. Mit dem ELR soll die Vielfalt des ländlichen Raums bewahrt
und gleichzeitig weiterentwickelt werden.
Vorrangig werden solche Maßnahmen gefördert, die zu einer
Strukturverbesserung des Ortes in seiner Gesamtheit führen. Dabei wird
besonderer Wert auf die Stärkung der Ortskerne, die Umnutzung
bestehender Gebäude, die Schließung von Baulücken sowie die
Entflechtung unverträglicher Gemengelagen gelegt. Die Sicherung
bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze hat bei den
strukturfördernden Maßnahmen eine hohe Priorität.
Mit den Förderschwerpunkten
Arbeiten,
Grundversorgung,
Gemeinschaftseinrichtungen und
Wohnen
werden zentrale Aufgabenfelder staatlicher Struktur- und
gemeindlicher Entwicklungspolitik angesprochen. Damit wird den
Gemeinden die Möglichkeit geboten, Strukturentwicklung aus einem Guss
zu betreiben.
Seit 1995 wurden mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
landesweit knapp eine Milliarde Euro an Fördermitteln bereitgestellt,
mit denen ein Investitionsvolumen mehr als 7,6 Milliarden Euro
angestoßen und gleichzeitig rund 29.000 Arbeitsplätze direkt und eine
noch höhere Anzahl indirekt gesichert und geschaffen wurden.
Mit den eingesetzten Fördermitteln wird ein Mehrfaches an
Investitionen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich
angeregt. Damit hat dieses Programm erhebliche direkte und indirekte
Arbeitsplatzeffekte und stellt ein bedeutendes Konjunkturprogramm für
kleinere mittelständische Betriebe im ländlichen Raum dar.
Entsprechend der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP zur
14. Legislaturperiode wird das ELR als zentrales Förderinstrument für
den ländlichen Raum weitergeführt. Seit 2008 werden neben der
interkommunalen Zusammenarbeit und der Sicherung der Grundversorgung
die Aktivierung des innerörtlichen Gebäudepotenzials besonders
gefördert. Damit sollen zum einen die Ortskerne gestärkt und zum
anderen der Flächenverbrauch im Außenbereich durch Ausweisung neuer
Baugebiete reduziert werden.