14.03.2024 | 13:07:00 | ID: 39004 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Jetzt bewerben: Preis für „Tierwohl in der Landwirtschaft“

Landwirtschaftsministerium ehrt innovative Projekte hessischer Landwirte zur Verbesserung des Tierschutzes
Der hessische Landwirtschaftsminister Ingmar Jung ruft alle in Hessen ansässigen landwirtschaftlich tätigen Betriebe und Landwirte auf, sich zu bewerben. „Wir suchen Beispiele aus der Praxis, die vorbildlich für besonders gute Haltungsbedingungen und mehr Tierwohl stehen und sich bestenfalls sogar auf andere Betriebe übertragen lassen“, erklärte Landwirtschaftsminister Ingmar Jung. Das können sowohl besondere Managementmaßnahmen als auch bauliche Lösungen sein, die zur Verbesserung des Tierschutzes beitragen. In diesem Jahr sind zudem die Haltung seltener Nutztierrassen sowie Kampagnen zu besonderer Öffentlichkeitsarbeit auszeichnungswürdig. Der Preis ist mit 17.000 Euro dotiert und kann geteilt vergeben werden.

„Innovation ist der Motor jeden Fortschritts. Herausragende Ideen erreichen mit der Auszeichnung nicht nur die Öffentlichkeit und Bekanntheit, zukunftsweisende Ideen motivieren und verleiten zudem zum Nachahmen. Der Austausch von Ideen kann daher vieles bewegen“, so Landwirtschaftsminister Jung. Von der Auszeichnung profitieren so nicht nur die Preisträger, indem sie mit dem Preisgeld einen Teil ihrer Ausgaben refinanzieren oder auch ihre Ideen weiterentwickeln können. Schlussendlich kommt den Tieren durch Förderung neuer Ideen der größte Nutzen zu.

Vorbildliche Haltungsbedingungen

In der Vergangenheit wurden beispielsweise ein „gläserner“ Bauernhof mit luftigen, hellen, weiträumigen eingestreuten Ställen für 300 Milchkühe und 270 Rinder und ein Schweinemaststall mit 120 Plätzen auf Stroh mit Auslauf ausgezeichnet. Dieser „Pigport“ trägt nachhaltig, vorbildlich und praxisnah zur Verbesserung des Tierschutzes bei und lässt sich auf andere Betriebe übertragen.


Ein anderer Betrieb züchtet im Nebenerwerb die französische Fleischrinderrasse Charolais, die größtenteils auf der Weide gehalten werden und macht sich zudem die Entwicklung der Technik der hofnahen Schlachtung zunutze. So verfügt er über eine eigene Fixierungsmöglichkeit, die die Tiere kennen und in der zur Schlachtung schonend betäubt werden kann.

Bewerbungsfrist ist der 14. Juni 2024. Weitere Informationen sind bei der Landesbeauftragten für den Tierschutz, Dr. Madeleine Martin, (0611) 815-1090 oder per E-Mail: tierschutz@umwelt.hessen.de erhältlich. Sie stehen auch unter der Rubrik ,Wir über uns‘ auf www.tierschutz.hessen.de  zum Download bereit.

Pressekontakt
Frau Ira Spriestersbach
Telefon: 0611 - 815-1020
Fax: 0611 - 815-1943
E-Mail: pressestelle@umwelt.hessen.de
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