Dresden (agrar-PR) -
Wie bereits im vergangenen Jahr, kann im Rahmen der Förderrichtlinie Schaf- und Ziegenhaltung (RL SZH/2019) Tierhaltern auch 2020 ein Zuschuss von 40 Euro pro Schaf oder Ziege aus Landesmitteln gewährt werden. Für dieses Jahr ist die Antragstellung noch bis zum 31.05.2020 möglich. Der Antrag ist schriftlich beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einzureichen. Antragsberechtigt sind Schaf- und Ziegenhalter, welche über den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. September 2020 mindestens 50 Schafe und/oder Ziegen nachweislich insbesondere auf Grünlandflächen weiden lassen. Tiere, für die ein Antrag gestellt wird, müssen zum 1. Januar 2020 über neun Monate alt gewesen sein. Als Nachweis hierfür dient der Beitragsbescheid der Sächsischen Tierseuchenkasse des Jahres 2020. Der Nachweis der Beweidung erfolgt nach Ablauf des Haltungszeitraums mit dem Verwendungsnachweis.
Informationen zu Antrag und Verfahren sowie die Formulare und Merkblätter sind verfügbar unter https://www.smul.sachsen.de/foerderung/8483.htm.
Ihr AnsprechpartnerRobert Schimke
Telefon +49 351 564-20040
robert.schimke@smul.sachsen.de