Das EU-Schulprogramm – Programmteil Schulmilch – wird auch im kommenden Schuljahr fortgesetzt. Für alle bereits zugelassenen Schulmilchlieferanten gilt: Die erteilte Zulassung bleibt bis auf Widerruf über das Schuljahr 2023/2024 hinaus und damit unbefristet gültig. Interessenten, die im kommenden Schuljahr neu am Programm teilnehmen möchten, können ab sofort eine Zulassung als Schulmilch-Lieferant für 2024/2025 und die Folgejahre beantragen. mehr...
Die Hessische Landesregierung hat ein „Notfallpaket“ für die heimische Landwirtschaft aufgesetzt, die Verwendung ist an aktuellen Erfordernissen zur Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern ausgerichtet. mehr...
Forschungsteam an Uni Hohenheim und TU München entwickelt neuartigen transdisziplinären Ansatz, um Zielkonflikt zwischen Biodiversität und Agrar-Produktion aufzulösen mehr...