Bonn (agrar-PR) - (14.07.2010) Durch das heiße und trockene Wetter
besteht auch in Nordrhein-Westfalen höchste Waldbrandgefahr. Aber auch
Scheunen, in denen leicht brennbares Material wie Stroh gelagert wird,
und erntereife Getreidefelder sind augenblicklich leicht entzündbar.
Darauf weist der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) in Bonn
hin und macht darauf aufmerksam, dass die Brandursachen in den
häufigsten Fällen auf reine Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. In
Anbetracht des hohen ökologischen und wirtschaftlichen Schadens durch
solche Brände bittet der Verband alle Mitbürger um die Einhaltung
folgender Verhaltensregeln:
Rauchen
Sie im Wald nicht und zünden Sie keine Feuer an. Beides ist nach dem
Landesforstgesetz vom 1. März bis 31. Oktober verboten. Verstöße können
mit Bußgeldern geahndet werden. Außerdem kann der Verursacher für den
wirtschaftlichen Schaden in Anspruch genommen und darüber hinaus wegen
Brandstiftung strafrechtlich verfolgt werden.
Parken Sie
nie in Wegeinfahrten oder vor Schranken, wo Sie den Einsatz von
Feuerwehrfahrzeugen behindern können. Da heiße Auspuffrohre trockenes
Gras entzünden können, sollten Fahrzeuge grundsätzlich nur auf
ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden.
Keine Abfälle in der Natur zurücklassen. Auch kleine Glasscheiben und Flaschensplitter können Brände in Wald und Feld entfachen.
Gehen Sie nicht gedankenlos an rauchenden oder Feuer machenden Mitbürgern vorbei. Weisen Sie diese auf die Gefahr hin.
Bei Brandgeruch oder Feststellen eines Feuern sorgen Sie für die sofortige Benachrichtigung von Feuerwehr und Polizei.
Beginnende
Waldbrände lassen sich häufig durch beherztes Eingreifen im
Anfangsstadium löschen. In jedem Fall sollte aber die Benachrichtigung
Vorrang haben.
Melden Sie verdächtige Beobachtungen im Zusammenhang mit einem
Waldbrand der Polizei. Nur durch solche Mitteilungen können
Brandstifter gefasst werden.