11.04.2009 | 00:00:00 | ID: 288 | Ressort: Umwelt | Klima

Luftqualität 2008: Verbesserung bei Feinstäuben, aber unverändert hohe Stickstoffdioxidbelastung

Recklinghausen (agrar-PR) - Besondere Erfolge in Duisburg und am Braunkohletagebau
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW hat die Messdaten zur Luftqualität des Jahres 2008 im Rahmen der jährlich vorgenommenen Validierungen abschließend überprüft und stellt die Gesamtauswertung für 2008 im Internet zur Verfügung unter www.lanuv.nrw.de.

Die Feinstaubbelastung (PM10) ist gegenüber 2007 an den meisten Stationen deutlich zurückgegangen. Dies gilt insbesondere für die Messstationen in der Nähe von Industrieanlagen. Sowohl im Umfeld der Stahlwerke im Duisburger Norden als auch an allen Stationen im Braunkohlerevier werden die europaweit gültigen Grenzwerte für PM10 erstmals eingehalten. Hier zeigt sich der Erfolg der im Rahmen der Luftreinhaltung ergriffenen Minderungsmaßnahmen.
Grenzwertüberschreitungen gibt es noch an wenigen Messstationen in verkehrsreichen Straßenschluchten sowie im Krefelder Hafen. Der ab 2015 europaweit gültige Grenzwert von 25 µg/m³ für die besonders gesundheitsschädliche Feinstaubfraktion PM2.5 wird bereits jetzt in NRW eingehalten; das Messnetz des Landes wird bis 2010 weiter ausgebaut. Auch die Grenzwerte für Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Benzol und Blei werden an allen nordrhein-westfälischen Messstationen eingehalten.

Im deutlichen Kontrast zur guten oder verbesserten Luftqualität aller anderen Luftschadstoffe stagniert die Stickstoffdioxidbelastung auf hohem Niveau. An 57 Messstationen (54 % aller Stationen) (in 2007: 54 Stationen (58 % )) wird der ab 2010 gültige Grenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel überschritten. Besonders hohe Jahresmittel über 60 µg/m³ werden an verkehrsreichen Straßen in Düsseldorf, Hagen, Köln, Münster und Dortmund gemessen. Für alle betroffenen Gegenden wurden bereits Luftreinhaltepläne aufgestellt oder sind in Vorbereitung.
Neu ist, dass in Halle, Hürth, Langenfeld und Witten jetzt Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität auf Grund der festgestellten Überschreitungen des Grenzwertes zuzüglich Toleranzmarge (44 µg/m³) ergriffen werden müssen.
Pressekontakt
Herr Peter Schütz
Telefon: 02361 - 305-1337
E-Mail: Peter.Schuetz@lanuv.nrw.de
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Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
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