09.05.2014 | 17:07:00 | ID: 17702 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Umweltministerkonferenz stellt Weichen für den Hochwasserschutz

Konstanz (agrar-PR) - Die Frühjahrs-Umweltministerkonferenz (UMK) ist erfolgreich zu Ende gegangen.

„Ich bin erfreut, dass es auch auf dieser Konferenz gelungen ist, über Parteigrenzen hinaus und trotz unterschiedlicher Ressortzuschnitte in den Ländern, einvernehmliche Beschlüsse zu aktuellen Schwerpunktthemen zu fassen und damit wichtige umweltpolitische Akzente zu setzen“, erklärte Umweltminister Dr. Till Backhaus heute in Konstanz.

Dazu zählen vor allem die energiepolitischen Tagesordnungspunkte, wie die Novelle des EEG oder die Flexibilisierung des Strommarktes, aber auch das Freihandels- und Investitionsabkommen EU-USA (TTIP) und Fragen des Lärmschutzes. Darüber hinaus hat die UMK mit ihren Beschlüssen zum Hochwasserschutz ein klares Bekenntnis abgegeben, die begonnenen Anstrengungen zur Verbesserung des länderübergreifenden Hochwasserschutzes konsequent fortzusetzen. „Besonders freut es mich, dass es einen Schulterschluss zwischen den Ländern und dem Bund beim vorsorgenden Hochwasserschutz gibt.“ Die Bundesministerin signalisierte hierfür die Bereitschaft, in den kommenden 10 Jahren zusätzliche Bundesmittel von jährlich bis zu 100 Mio. EUR im Rahmen eines Sonderrahmenplans Hochwasserschutz zur Verfügung zu stellen. "Damit erhalten die Länder die dringend benötigte finanzielle Unterstützung, um die bevorstehenden Herausforderungen des Hochwasserschutzes bewältigen zu können", so der Minister weiter.

Auch zur Forderung M-V, dass der Bund zeitnah über die Umsetzung des in der Koalitionsvereinbarung vereinbarten Ausstiegs aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung unterrichtet, bestand Einvernehmen der Konferenz. „Ziel muss es sein“, betonte Backhaus, „den aus umweltpolitischer Sicht ohne Zweifel sinnvollen Weg des Ausstiegs gemeinsam zu beschreiten.“ Neben angemessenen Übergangsfristen bedeutet dies aus Sicht M-V vor allem, die Forschung im Bereich der Phosphorgewinnung zu forcieren und notwendige alternative Entsorgungskapazitäten sicherzustellen. Nicht zuletzt wurde in der Konferenz auch das von M-V angemeldete Thema der Umsetzung der FFH-Richtlinie intensiv diskutiert. Es wurde vereinbart, dass der Bund in dem von den EU angestrengten Pilotverfahren gegen Deutschland als Koordinator fungiert und damit die Länderinteressen gegenüber der EU angemessen Berücksichtigung finden.

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