Potsdam (agrar-PR) - Zwei Jahre lang hat das Land Brandenburg versucht, mit dem
„Verein der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparks Unteres
Odertal“ wichtige Fragen zur weiteren Entwicklung des einzigen
brandenburgischen Nationalparks einvernehmlich zu klären. Dieser hat
als Träger eines Gewässerrandstreifenprojekts mit öffentlichen Geldern
5.500 Hektar Land im Unteren Odertal erworben und ist damit größter
Flächeneigentümer in der Nationalparkregion. Trotz zahlreicher Angebote
des Landes und des Engagements des Bundesumweltministeriums ist der
Verein an keinerlei Einigung interessiert. Das Land plant, noch in
diesem Jahr die ersten konkreten Maßnahmen zur Bodenneuordnung im
Nationalpark umzusetzen. Durch diesen Schritt werden wesentliche
Schutzziele des Nationalparks wie die Schaffung von Wildnisgebieten und
die Entwicklung naturnäherer Wasserverhältnisse zeitnah erreicht
beziehungsweise die Voraussetzungen hierfür geschaffen. Der Verein hat
bereits angekündigt, dies zu beklagen. Der Hintergrund hierfür ist
offenbar, Pachteinnahmen aus Flächen zu erzielen, die der
Wildnisentwicklung vorbehalten sein sollten. Damit verlässt der Verein
die Idee der Wildnisentwicklung. Die Bezeichnung als
„Nationalparkförderverein“ ist inzwischen nicht mehr nachvollziehbar.
Über die aktuelle Entwicklung informieren am kommenden
Donnerstag (23. Juli) der Abteilungsleiter Naturschutz im Brandenburger
Agrar- und Umweltministerium, Axel Steffen, der Leiter des
Nationalparks Unteres Odertal, Dirk Treichel, und Matthias Benthin vom
Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Brandenburg.
Das 1992 gestartete Gewässerrandstreifenprojekt „Unteres Odertal“
sollte 2004 beendet werden. Auf Grund unüberbrückbarer Differenzen mit
dem Träger, dem „Verein der Freunde des Deutsch-Polnischen
Europa-Nationalparks Unteres Odertal“, ist das Projekt 2000 ausgesetzt
und die Zahlung der jährlichen Zuwendung eingestellt worden. In einem
gerichtlichen Vergleich zwischen Land und Verein Ende 2006 wurden alle
hierzu anhängigen verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren beendet.
Bund, Land und Verein verständigten sich in der Folge darauf, das
Förderprojekt zu einem ordnungsgemäßen Abschluss zu bringen und
einvernehmlich Lösungen in einen Vertrag zu finden.
Der Verein hat eine Schlüsselrolle für die weitere
Nationalparkentwicklung. Er konnte Rahmen des
Gewässerrandstreifenprojekts rund 5.500 Hektar mit öffentlichen Mitteln
erwerben, um für Landwirte Ersatzflächen bei der Bildung der Kernzone
des Nationalparks zur Verfügung zu haben.
Demzufolge soll dem Verein für Naturschutzzwecke über Flächentausch
Eigentum in der Zone II (2.800 Hektar) zugewiesen werden, unter anderem
der gesamte Trockenpolder und der Polder 5/6 im Norden des
Nationalparks. Nationalparke verfolgen europaweit die Zielsetzung,
große, vom Menschen unbeeinflusste Gebiete zu entwickeln und wieder ein
Stück Wildnis zuzulassen. Fördervereine von Nationalparks fühlen sich
normalerweise ebenfalls diesem Kerngedanken verpflichtet. Im Unteren
Odertal verhält es sich allerdings anders. Der Verein engagiert sich
neuerdings als Landwirt und hat sich von dem Ziel, hier in der Kernzone
Wildnisentwicklung zuzulassen, offensichtlicht verabschiedet.
Der Verein hat einen Betrieb gegründet und einen Hauptantrag auf
landwirtschaftliche Förderung gestellt. Gemäß Nationalparkgesetz ist
aber der gesamte Polder 10 als Wildnisgebiet vorgesehen, hier soll sich
die Landschaft ohne jegliche Nutzungseinflüsse auf natürliche Weise
entwickeln und die Wasserverhältnisse nach Klärung der Eigentums- und
Nutzungsverhältnisse durch das ganzjährige Offenhalten der Bauwerke und
die Einstellung des Schöpfwerkbetriebs naturnäher werden.
Die Neuordnung von 20.000 Hektar ist der Schlüssel für die
erfolgreiche Ausweisung der Wildnisgebiete und die Änderung des
Wasserregimes in Teilbereichen des Nationalparks. Nach derzeitigem
Planungsstand soll der Flurbereinigungsplan Ende 2013 rechtskräftig
werden und damit auch der Anteil von 50,1 Prozent nutzungsfreien
Flächen im Nationalpark erreicht werden. Sollte der Verein die
verschiedenen Anordnungen zur Bodenneuordnung beklagen, wird nicht nur
der Zeitplan, sondern das Erreichen dringend benötigter
Nationalparkstandards gefährdet.
Das Land hat in den letzten Jahren wichtige Weichenstellungen für
den Nationalpark Unteres Odertal vorgenommen. Mit Rechtsverordnungen
sind die Fischerei, das Angeln und die Jagd im Gebiet deutlich
eingeschränkt und an die Schutzziele angepasst worden. Mit der
Erarbeitung eines Nationalparkplans ist begonnen worden, mit diesem bis
2011 vorliegenden Planwerk werden die in der Pflegezone umzusetzenden
Maßnahmen auf eine fachlich fundierte Grundlage gestellt und zugleich
ein Managementplan für die nach europäischem Recht besonders zu
schützenden Lebensräume und Arten vorgelegt. Die Novelle des
Nationalparkgesetzes im Jahr 2006 hatte unter anderem das Ziel, die
Ausweisung der ungenutzten Schutzzone I, der Wildnisgebiete, deutlich
zu vereinfachen.
Termin:
Donnerstag, 23. Juli
Zeit:
10.00 Uhr
Ort:
Nationalpark Unteres Odertal, Schloss Criewen (Gelber Salon), Park 3,
16303 Schwedt, Ortsteil Criewen