02.03.2018 | 20:45:00 | ID: 25184 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Minister Peter Hauk MdL: „Auf den Verzehr vor allem sogenannter ‚bitterer Aprikosenkerne‘ sollte mit Blick auf die Belastung mit natürlicherweise darin enthaltener Blausäure verzichtet werden“

Stuttgart (agrar-PR) - Minister Peter Hauk MdL: „Auf den Verzehr vor allem sogenannter ‚bitterer Aprikosenkerne‘ sollte mit Blick auf die Belastung mit natürlicherweise darin enthaltener Blausäure verzichtet werden.“
„Manche Menschen verzehren den inneren Teil von Aprikosenkernen, weil sie sich davon eine gesunde und positive Wirkung für ihren Körper versprechen. Unsere Untersuchungen belegen allerdings, dass sie sich dadurch einer erhöhten Belastung durch gesundheitlich nicht unbedenkliche Blausäure aussetzen. Die von der amtlichen Lebensmittelüberwachung untersuchten Produkte waren allesamt nicht verkehrsfähig und wurden von den Behörden aus den Regalen genommen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (2. März) mit Blick auf aktuelle Untersuchungsergebnisse des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) Sigmaringen.

Alle acht untersuchten Aprikosenkern-Proben hätten den seit Juli 2017 geltenden EU-Höchstgehalt für Blausäure in ebensolchen Produkten von 20 Milligramm pro Kilogramm überschritten.

Bei den von Natur aus besonders belasteten ‚bitteren Aprikosenkernen‘ konnten Blausäuregehalte von bis zu 2.730 Milligramm pro Kilogramm nachgewiesen werden. Bereits der Verzehr von ein oder zwei belasteten, rohen Kernen kann hierbei Symptome einer Blausäurevergiftung wie starke Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Herzrasen oder Erstickungsgefühle auslösen.

Die zu hoch mit Blausäure belastete und somit nicht verkehrsfähige Ware, die sich noch im Handel befand, wurde im Nachgang zu den Untersuchungen durch die zuständige Lebensmittelkontrolle aus dem Verkehr genommen, beziehungsweise durfte nicht mehr verkauft werden. Des Weiteren wurden den entsprechenden Lebensmittelunternehmern auferlegt, Eigenkontrolluntersuchungen vor dem Inverkehrbringen der Ware zu veranlassen, sofern sie dies bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht belegen konnten.

„Die amtliche Lebensmittelüberwachung wird ihre Kontrollen und Untersuchungen zu Blausäure in Aprikosenkernen auch weiterhin durchführen und fortsetzen, um die Einhaltung der gültigen Höchstgehalte zu überwachen. Zudem werden wir auch Leinsamen in den Fokus der Untersuchungen rücken, da nach derzeitiger wissenschaftlicher Diskussion zum Vorkommen von Blausäure auch Leinsamen natürlicherweise Blausäure enthalten kann“, erklärte der Minister.

Hintergrundinformationen:

Vor allem bittere, aber auch süße Aprikosenkerne weisen von Natur aus hohe Gehalte an dem natürlichen Inhaltstoff Amygdalin auf, aus welchem im menschlichen Körper im Laufe des Verdauungsprozesses die gesundheitlich nicht unbedenkliche Verbindung Blausäure freigesetzt wird. Die Erfahrungen zeigen, dass natürliche Gehalte in Größenordnungen zwischen 2.000 und 3.000 Milligramm pro Kilogramm liegen können und auch keine Seltenheit darstellen.

Das CVUA Sigmaringen hat den Gesamtbericht zu diesem Untersuchungsprogramm auf der Homepage www.ua-bw.de veröffentlicht. (mlr-bw)
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