22.10.2015 | 12:50:00 | ID: 21278 | Ressort: Verbraucher | Hobby & Freizeit

Tierisch sicher reisen: Tipps für Haustierbesitzer

Bonn (agrar-PR) - Wer mit seinem Haustier aus dem Urlaub zurückkommt oder aus einem anderen Land nach Deutschland reisen möchte, sollte sich frühzeitig informieren: Je nach Herkunftsland müssen unterschiedliche Regeln beachtet werden.
Die Einreise von Haustieren aus Drittländern geht nur über bestimmte Flughäfen oder Häfen. Sonderregeln gibt es für Welpen. Bei Fragen hilft der Verbraucherlotse des Bundeslandwirtschaftsministeriums bei der BLE weiter.

Zu jeder Urlaubszeit stellen sich die Fragen: Nehme ich mein Haustier mit auf Reisen und was muss ich beachten, wenn ich das Haustier zurück in die Heimat bringe? Meerschweinchen, Hamster und bis zu drei Kaninchen dürfen ohne besondere Vorschriften einreisen. Hunde, Katzen und Frettchen hingegen müssen bei der (Wieder-)Einreise aus einem EU-Land über den EU-Heimtierausweis verfügen, mit einem Transponder nach ISO-Norm gechippt und gegen Tollwut geimpft sein.

Bluttest bei Einreise aus Ländern mit unsicherer Tollwut-Situation

Bei der Einreise aus einem Drittland kommt es darauf an, ob das Drittland ein „gelistetes Drittland“ mit klarer Tollwutsituation ist oder nicht gelistet und die dortige Tollwutlage unklar und bedenklich ist. In beiden Fällen muss der Tierhalter neben dem Heimtierausweis, der Tollwutimpfung und dem Transponder schriftlich erklären, dass die Reise mit dem Tier nicht dem Verkauf oder Besitzerwechsel dient.

Bei der Einreise aus nicht gelisteten Drittländern muss zusätzlich eine Tiergesundheitsbescheinigung vorgelegt werden. Auch ist eine Blutuntersuchung Pflicht, welche die vorhandenen Antikörper gegen Tollwut nachweist. Diese muss drei Monate vor der Einreise gemacht werden, da so lange die Inkubationszeit  von Tollwut beträgt und der Bluttest nicht nachweisen kann, ob sich Antikörper aufgrund einer Infektion oder aufgrund der Impfung gebildet haben. Das Ergebnis wird in den Heimtierausweis eingetragen.

Bei einer Reise in ein nicht gelistetes Drittland und geplanter Rückreise in die EU empfiehlt es sich, den Bluttest bereits vor der Ausreise zu machen, um die Drei-Monatsfrist zu umgehen. Die Blutuntersuchung ist nur einmal nötig, wenn daraufhin alle empfohlenen Intervalle für Tollwutimpfungen eingehalten werden. Bei der Einreise aus einem gelisteten Drittland bedarf es keiner Blutuntersuchung.

Bestimmte Einreiseorte und Sonderregeln für Welpen

Wer mit seinem Tier reist, muss außerdem beachten, dass nicht an allen Häfen und Flughäfen die vorgeschriebenen Dokumenten- und Identitätskontrollen der Tiere möglich sind. Daher ist die Einreise nach Deutschland nur an bestimmten Orten erlaubt.

Besondere Regeln gelten für Welpen: Auch sie brauchen einen ausreichenden Tollwut-Impfschutz, weshalb ein generelles Einfuhrverbot für nicht geimpfte Welpen besteht. Welpen aus einem gelisteten Drittland können frühestens im Alter von 15 Wochen nach Deutschland eingeführt werden. Die Einreise von Welpen aus einem nicht gelisteten Drittland ist erst im Alter von sieben Monaten möglich.

Informationen zu den Anforderungen an Transponder, eine Übersicht nicht gelisteter Drittländer und möglicher Einreiseorte sowie Vorlagen für die schriftliche Erklärung und die Tiergesundheitsbescheinigung gibt es unter www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/HeimtiereEinreiseregelung.html

BMEL-Verbraucherlotse: Ansprechpartner per Telefon oder E-Mail

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) betreibt seit 2012 den Verbraucherlotsen als zentrales Servicecenter für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Am Telefon, per Brief und E-Mail beantworten Fachleute Bürgerfragen zur Ernährung, zur Landwirtschaft und zum gesundheitlichen Verbraucherschutz. Der Verbraucherlotse ist telefonisch von montags bis donnerstags, 9 bis 17 Uhr, unter der Rufnummer 0228 - 24 25 26 27 erreichbar. Fragen können zudem per E-Mail gestellt werden: info@verbraucherlotse.de. (ble)
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