Stuttgart (agrar-PR) -
Nicht zugelassene gentechnische Veränderungen in Leinsamen nachgewiesen /
Keine Gesundheitsgefahr für Verbraucher "Verbraucher legen großen Wert darauf, dass die Produkte die sie
kaufen, auch das enthalten, was auf der Packung steht. Der Fund von
gentechnisch veränderten Leinsamen ist eine unakzeptable
Verbrauchertäuschung. Dank der guten Arbeit unserer Untersuchungsämter
wurde mit einem sofort eingeleiteten Untersuchungsprogramm die
Täuschung aufdeckt. Wir gehen davon aus, dass es sich um ein
europaweites Problem handelt", sagte der baden-württembergische
Verbraucherminister, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (10. September) in
Stuttgart.
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg hat aufgrund
von Hinweisen aus Fachkreisen in
41 untersuchten Proben festegestellt,
dass 16 davon (= 39 Prozent aller untersuchten Proben) Spuren von
gentechnisch veränderten Leinsamen (ca. 0,05 – 1 Prozent) aufweisen.
Die darin enthaltenen 14 Proben aus ökologischem Anbau wiesen keine
Spuren gentechnisch veränderten Leinsamens auf. Alle positiven Proben
stammen von Erzeugnissen aus konventionellem Anbau (59 Prozent der
untersuchten
konventionellen Proben).
"Wir gehen derzeit davon aus, dass die Lieferungen des besagten
Leinsamens im Wesentlichen aus Kanada stammen. Deshalb werden wir die
Kontrollen hier deutlich verstärken", so Hauk.
Der Bund und die Länder wurden über die aktuellen Funde umgehend
informiert. Untersuchungen in den anderen Ländern sind bereits
angelaufen. Bei positiven Befunden wurde das weitere Inverkehrbringen
bzw. Verarbeiten der Ware von den Lebensmittelüberwachungsbehörden in
den Land- und Stadtkreisen untersagt.
"Bei den Funden handelt es sich um eine nicht hinnehmbare
Verbrauchertäuschung, es besteht jedoch nach derzeitigen
wissenschaftlichen Erkenntnissen keine Gesundheitsgefahr für den
Verbraucher",
erklärte der Minister.
Die Sonderkontrollaktion von Leinsamen durch die baden-württembergischen Lebensmittelüberwachungsbehörden wird fortgesetzt.
Was wurde gefunden?
Nachgewiesen wurde der derzeit einzig bekannte, in öffentlich
zugänglichen Datenbanken beschriebene gentechnisch veränderte Flachs
(Leinsamen) FP 967, Handelsname CDC Triffid.
Ist dieser GVO-Leinsamen zugelassen?
Der herbizidtolerante CDC Triffid-Leinsamen wurde vor etwa zehn
Jahren in den USA und Kanada zum Anbau zugelassen. In Kanada existiert
nach hier verfügbaren Informationen eine Zulassung für Futtermittel-,
in den USA darüber hinaus auch für Lebensmittelzwecke.
Offensichtlich aus Furcht, die europäischen Abnehmer zu verlieren,
wurde die Sortenzulassung 2001 für CDC Triffid 2001 wieder
zurückgenommen. Seitdem ist kommerzieller Anbau von CDC Triffid in
Kanada verboten. Nach offiziellen Angaben hat bisher weder in den USA
noch in Kanada kommerzieller Anbau von FP967-Flachs stattgefunden.
Wie sind die weltweiten Warenströme von Leinsamen?
Kanada ist das weltweit wichtigste Anbauland für Leinsaat
(2007/2008: 770 Tausend Tonnen (Tt) von
2.187 Tt weltweit; die EU ist
der bedeutendste Importeur. 2006 wurden ca. 600 Tt Leinsaat importiert,
darunter 407 Tt aus Kanada.
Welche Produkte sind betroffen?
Untersucht wurden Leinsamen und Leinsamen-Erzeugnisse (ganz bzw.
geschrotet) aus dem Handel und aus der Weiterverarbeitung. So wurden
viele Proben aus dem Bäckereigroßhandel erhoben.
Bei positiven Befunden wird das weitere Inverkehrbringen bzw.
Verarbeiten der Ware von den Lebensmittelüberwachungsbehörden in den
Land- und Stadtkreisen untersagt. Die Untersuchungen werden in
Baden-Württemberg weiterhin verstärkt fortgesetzt.
Hintergrund:
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg (CVUA) ist
Zentrallabor der baden-württembergische Lebensmittelüberwachung für den
Nachweis gentechnisch veränderter Organismen.
Weitere Informationen werden in Kürze unter
www.ua-bw.de
oder direkt unter
www.cvua-freiburg.de
zu finden sein.