08.06.2022 | 11:46:00 | ID: 33293 | Ressort: Ernährung | Fleisch & Wurst

0,2 % der im Jahr 2021 geschlachteten Mastschweine nicht zum Verzehr geeignet

Wiesbaden (agrar-PR) - Bei Masthühnern lag der Anteil nicht zum Verzehr geeigneter Tiere bei 2,1 %
Von den rund 50,4 Millionen im Jahr 2021 in deutschen Schlachtbetrieben geschlachteten Mastschweinen waren laut amtlicher Fleischuntersuchung 114.500 Tiere nicht zum menschlichen Verzehr geeignet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das etwa 0,2 % der geschlachteten und untersuchten Mastschweine. Der Anteil der zum Verzehr ungeeigneten Tiere blieb damit gegenüber dem Vorjahr unverändert (2020: 101.200 von 51,7 Millionen geschlachteten Mastschweinen). Bei Masthühnern stieg der Anteil der nicht zum Verzehr geeigneten Tiere dagegen auf einen Anteil von 2,1 % (13,5 Millionen von 634,4 Millionen geschlachteten Masthühnern). Im Vorjahr hatte er bei 1,7 % gelegen (10,7 Millionen von 636,3 Millionen Masthühnern).

Der Hauptgrund für die Untauglichkeitserklärung bei Mastschweinen waren festgestellte multiple Abszesse (Eiteransammlungen im Gewebe). Für 36,2 % (37.400 Tiere) der für zum Verzehr ungeeignet befundenen geschlachteten Mastschweine gab das amtliche Personal diese Begründung an, gefolgt von organoleptischen Abweichungen (Abweichungen in Geruch, Konsistenz oder Farbe) mit 14,7 % (16.600 Tiere) und Allgemeinerkrankungen mit 12,3 % (12.600 Tiere).

Bei der amtlichen Untersuchung der Organe zeigte sich im Jahr 2021, dass rund 5,4 % der geschlachteten Mastschweine an einer Lungenentzündung litten (veränderter Anteil von mehr als 10 % der Lunge). In den beiden Vorjahren hatten die Anteile der untersuchten Mastschweine mit einer entzündeten Lunge bei 5,7 % (2020) und 6,6 % (2019) gelegen. Bei der Untersuchung der Lebern der im Jahr 2021 geschlachteten Mastschweine zeigte sich ein entgegengesetzter Trend: Bei 10,4 % der untersuchten Mastschweine zeigte die Leber einen vorangegangenen Parasitenbefall, während die Tiere mit einer sogenannten Parasitenleber in den Vorjahren noch Anteile von 9,8 % (2020) und 9,3 % (2019) ausmachten.

Anteil der nicht zum Verzehr geeigneten Masthühner von 1,7 % auf 2,1 % gestiegen

Die Veterinärbehörden erklärten im Jahr 13,5 Millionen Masthühner für nicht zum Verzehr geeignet, das waren 2,1 % der insgesamt 634,4 Millionen geschlachteten Tiere. Im Vorjahr hatte der Wert bei 1,7 % gelegen, damals waren 10,7 Millionen von 636,3 Millionen geschlachteten Masthühnern nicht zum Verzehr geeignet.

Bei den Masthühnern stellte die tiefe Dermatitis (Hautentzündung unter anderem im Bereich des Unterbauches und der Kloake) die Hauptursache für eine Untauglichkeit dar. 29,4 % der entsprechend deklarierten Masthühner waren deshalb untauglich. Bei 16,3 % gab das Untersuchungspersonal Bauchwassersucht (Aszites) an, das war der zweithäufigste Befund.

Schlachtschäden bei 14.700 Mastschweinen und 2,3 Millionen Masthühnern dokumentiert

Neben den tierbezogenen Untauglichkeitsgründen dokumentiert das amtliche Personal auch die sogenannten Schlachtschäden, die beispielsweise durch den Schlachtvorgang oder eine unzureichende Ausblutung der geschlachteten Tiere entstehen können.

Bei der Schlachtung von Mastschweinen wurden deshalb im Jahr 2021 die Körper von 14.700 Tieren für zum Verzehr ungeeignet erklärt, das waren 0,03 % aller geschlachteten Mastschweine und damit etwas mehr als 2020 (0,02 % bzw. 11.300 Tiere). Bei der Schlachtung von Masthühnern wurden 2,3 Millionen Tiere wegen Schlachtschäden für untauglich erklärt, das entsprach 0,4 % der geschlachteten Masthühner. Im Vorjahr hatte der Anteil noch bei 0,3 % gelegen (1,7 Millionen Tiere).

Methodischer Hinweis:

Bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung untersucht amtliches Personal (Tierärztinnen und -ärzte, amtliche Fachassistentinnen und -assistenten) alle in zugelassenen Schlachtbetrieben angelieferten und geschlachteten Tiere. Die zuständige Veterinärbehörde meldet das Untersuchungsergebnis halbjährlich an das Statistische Bundesamt zur Erstellung der Schlachttier- und Fleischuntersuchungsstatistik. Die Zahlen werden in dieser Form erst seit 2019 erhoben, sodass ein langfristiger Vergleich nur eingeschränkt möglich ist.

Die angegebenen Prozentangaben der Befundanteile ergeben sich nicht aus der Gesamtzahl aller untersuchten und geschlachteten Tiere, sondern aus einer merkmalsindividuellen Bezugsgröße. Diese Bezugsgröße ergibt sich aus der Zahl der geschlachteten Tiere, bei denen das jeweilige Merkmal erhoben und dokumentiert wurde. Das heißt, dass zwar alle Tiere untersucht wurden, manche Befunde aber aufgrund unterschiedlicher Erfassungs- und Dokumentationsmöglichkeiten in den Schlachtbetrieben nicht entsprechend ausgewertet und gemeldet werden konnten.
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