Hannover (agrar-PR) - Ein Lammbraten gehört für viele Niedersachsen zu Ostern wie das Salz
zur Suppe. Lammfleisch ist saftig und zart, aber relativ arm an Fett,
damit wirkt sich der Genuss zu den Festtagen nicht negativ auf die
kommende Bikini-Saison aus, teilt der Landvolk-Pressedienst mit. Für den
Osterbraten müssen jedoch nicht – wie oft vermutet – die in diesem
Frühling geborenen Lämmer herhalten, sondern vor allem die im Herbst
geborenen „Nachzügler“, die den Winter im Stall verbracht haben.
Feinschmecker können die Delikatesse mit Frischebonus und durch die
amtliche Kennzeichnung für alle Lämmer mit einem lückenlosen
Herkunftsnachweis direkt beim Erzeuger einkaufen. Schlachtlämmer werden
dort nach Angaben des Landesschafzuchtverbandes ab etwa neun Euro je
Kilogramm angeboten, wobei ein Schlachtkörper rund 20 kg auf die Waage
bringt. Das Fleisch lässt sich aber problemlos einfrieren. Viele
Direktvermarkter geben ihren Kunden gerne Tipps, wie das Fleisch am
besten zubereitet wird, denn auch vom Grill schmeckt Lammfleisch
hervorragend. Wer dagegen ausschließlich Wert auf die „edlen“ Teilstücke
wie Rücken oder Keule legt, sollte dafür mindestens 13 Euro je kg
einkalkulieren. Spezialitäten, etwa von der Heidschnucke, können sogar
etwas mehr kosten. Beim Ladenschlachter und im Feinkosthandel werden
ebenfalls höhere Preise verlangt.
Eine wirtschaftliche Haltung wird für die Schafhalter immer
schwieriger. Nach der Entkopplung der Agrarförderung und dem damit
verbunden Wegfall der Mutterschafprämie macht ihnen aktuell die seit
Januar von der EU geforderte elektronische Einzeltierkennzeichnung
erwachsener Schafe zu schaffen. Diese wurde zur besseren
Rückverfolgbarkeit der Tiere im Seuchenfall eingeführt. Sie ist jedoch
nach Meinung vieler Schafhalter durch die vorher geltende
Betriebskennzeichnung schon gewährleistet. „Wir können nicht
nachvollziehen, warum gerade für Schafe und Ziegen eine
Einzeltierkennzeichnung gelten soll“, sagt Carl Lauenstein, Vorsitzender
der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL). Eine
vergleichbare Vorschrift gebe es für Schweine oder Rinder nicht. Zum
einen sei der Arbeitsaufwand sehr hoch, zum anderen sei die Umsetzung
der Verordnung für die Tierhalter sehr teuer. In der Praxis hätten
gerade die Schafhalter, die ihre Tiere auch in der Landschaftspflege
einsetzen, festgestellt, dass diese sehr schnell ausreißen. Immer mehr
Schafhalter geben aufgrund der bürokratischen Hemmnisse auf. Daher hat
sich die VDL jetzt entschlossen, auf EU-Ebene gegen die elektronische
Kennzeichnungspflicht zu klagen.