Stuttgart (agrar-PR) -
Bundesrat stimmte Initiative von Baden-Württemberg für eine klare Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten zu „Die Globalisierung hat längst auch im Lebensmittelbereich Einzug
gehalten. Wer heute im Einzelhandel einkauft, findet meist Produkte aus
der ganzen Welt. Leider ist es häufig so, dass die Verbraucher nicht
das gewünschte Produkt, sondern eine Mogelpackung in ihrem Einkaufskorb
haben. Diese Verschleierung von Lebensmittelimitaten ist nicht
hinnehmbar", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung
und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Freitag (18. September) in
Berlin.
Im Rahmen einer Bundesratsinitiative forderte Baden-Württemberg eine
klare und verständliche Kennzeichnung von Imitaten auf der Schauseite
des Produktes sowie eine Kenntlichmachung von Imitaten bei loser Ware,
wie zum Beispiel Pizza oder überbacknen Laugenstangen. Diesem Antrag
hatte der Bundesrat heute zugestimmt.
Nach aktueller Rechtslage ist derzeit eine Deklarierung von Imitaten
im Zutatenverzeichnis ausreichend. Dieses befindet sich aber meist auf
der Rückseite der Produkte. "Im Kleingedruckten findet der Verbraucher
beispielsweise Bezeichnungen wie 'Lebensmittelzubereitung unter
Verwendung von Milcheiweiß und Pflanzenfett', also faktisch
Analog-Käse", so Hauk. Auch von einem mündigen Verbraucher könne weder
erwartet werden, dass er sich intensiv die Angaben im
Zutatenverzeichnis durchlese, noch, dass er mit allen Fachbegriffen aus
der Lebensmittelchemie vertraut sei.
Innovation der Unternehmen nicht zu Lasten des Verbrauchers
Die derzeitigen rechtlichen Vorschriften erlaube es den Unternehmen,
fast beliebige neue Lebensmittelkompositionen zu entwerfen und zu
verwenden, was von den Verbrauchern auch dem Grunde nach geschätzt
werde. Die Industrie nutze den Rahmen, der ihnen momentan zur Verfügung
stehe, geschickt aus. Die Kennzeichnung erfolge dann 'im
Kleingedruckten'. Dadurch würden die Ersatzprodukte (Imitate) nur
selten von den Verbrauchern erkannt.
"Der Verbraucherschutz darf die Innovation der Unternehmen nicht
behindern. Dennoch dürfen neue Konzepte nicht zu Lasten der Verbraucher
gehen", forderte Minister Hauk. Wer anstelle des Originals bei der
Herstellung von Lebensmitteln ein Imitat verwende, müsse dies klar,
sichtbar und verständlich als Ersatzprodukt kommunizieren. "Wir wollen
keine Beipackzettel bei Pizza, Pesto oder Käse, sondern eine für jeden
verständliche Kennzeichnung", ergänzte der Minister.
Hauk fordert schärfere Gesetze
Der Verbraucher könne bei diesem Thema allerdings auch nicht ganz
aus der Pflicht genommen werden. "Wer wissen möchte, was er kauft und
isst, muss sich die Produkte auch genauer ansehen und sich Gedanken
über die Angaben auf der Ware machen", sagte Hauk. Die Politik müsse
aber Rahmenbedingungen schaffen, damit der Verbraucher seine
Kaufentscheidung auch bewusst treffen kann. Dies bedeute, dass Imitate
auch als solche deutlich gekennzeichnet sein müssten. Nationale
Alleingänge seien in diesem Fall aber der völlig falsche Ansatz. Aus
diesem Grund müsse die EU hier aktiv werden.
"Derzeit wird im europäischen Parlament und im Europäischen Rat ein
Vorschlag der Kommission für die Neufassung der EU-Vorschriften zur
Lebensmittelkennzeichnung beraten. Die beabsichtigte Verbesserung der
Kennzeichnung von Imitaten kommt daher zum richtigen Zeitpunkt",
betonte Verbraucherminister Hauk.