Bonn (agrar-PR) - Wenn der Garten für die kalte Jahreszeit vorbereitet ist und die Kübelpflanzen
im Winterquartier sind, sollten Hobbygärtner auch daran denken, ihre Pflanzenschutzmittel
winterfest zu lagern. Darauf macht der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen aufmerksam.
Pflanzenschutzmittel sind temperaturempfindlich. Sie dürfen weder großer
Hitze noch Frost ausgesetzt sein. Pflanzenschutzmittel sollten ganzjährig
kühl und frostfrei aufbewahrt werden, da sie bei sehr hohen oder niedrigen
Temperaturen ihre Wirkung verlieren können. Flüssigkeiten können
auch ausflocken und damit unbrauchbar werden. Hobbygärtner sollten Pflanzenschutzmittel
so aufbewahren, dass sie vor dem Zugriff von Kindern sicher stehen, am besten
in einem abgeschlossenen Schrank. Unter den Schrank oder bei kleinen Mengen
unter das Regal gehört eine Auffangwanne, damit eventuell auslaufende
Pflanzenschutzmittel aufgefangen werden können. Im Lagerraum sollte sich
kein Abfluss befinden und Lebens- und Futtermittel sollten dort nicht aufbewahrt
werden.
Leere Packungen werden ausgespült, das Spülwasser wird großflächig
verteilt, Insektizide oder Fungizide zum Beispiel auf Rasen; Herbizid-Spülflüssigkeit
auf unbewachsenen Stellen in Beeten. Spülflüssigkeit keinesfalls
in den Ausguss schütten! Die leeren Packungen werden unbrauchbar gemacht
und können in den Hausmüll oder gelben Sack gesteckt werden. Haushaltsübliche
Packungen mit Resten von Pflanzenschutzmitteln können kostenlos beim Schadstoffmobil
abgegeben werden.
Bevor Hobbygärtner ihre Pflanzenschutzmittel über Winter einlagern,
empfiehlt der Pflanzenschutzdienst, im örtlichen Gartencenter oder Baumarkt
nachzufragen, welche der vorhandenen, vor allem der älteren Präparate
noch zugelassen sind und noch eingesetzt werden dürfen. Ob ein Pflanzenschutzmittel
noch zugelassen ist oder nicht, kann man beim Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit im Internet nachschauen unter www.bvl.bund.de, Stichwort
Zugelassene Pflanzenschutzmittel. Zwei Jahre nach Zulassungsende tritt automatisch
ein Anwendungsverbot in Kraft.
www.bvl.bund.de