Bonn (agrar-PR) - Das Bundesfinanzministerium hat die
Antragsfrist für die Steuerentlastung bei Agrardiesel für das
Verbrauchsjahr 2008 um drei Monate bis zum 31. Dezember 2009 verlängert.
Wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) dazu mitteilt,
bestehe in den Fällen, in denen Antragsteller aus Vereinfachungsgründen
oberhalb der Obergrenze liegende Verbrauchsmengen nicht vollständig
angegeben haben, die Möglichkeit, den bereits eingereichten Antrag zu
ergänzen. Hierzu sei kein neuer Antrag zu stellen, sondern es sollte
gegenüber dem Hauptzollamt verdeutlicht werden, dass es sich um die
Ergänzung eines Antrags handele, zum Beispiel durch Beifügung einer
Kopie des gestellten Antrags. Die belegbaren nachgemeldeten Mengen
würden komplett rückvergütet, betont der Verband.
Die Zollverwaltung ist nach Angaben des RLV angewiesen, zur
Abwicklung der Anträge für das Kalenderjahr 2008 keine zu strengen
Anforderungen an den Nachweis der Voraussetzungen zu stellen.
Insbesondere bei nachgewiesenen geleisteten Arbeiten und
Dienstleistungen unter anderem durch Dritte, die in ihrer
Rechnungsstellung den tatsächlichen Dieselverbrauch als Teil der
Leistung nicht ausgewiesen hätten, würden von der Verwaltung
Durchschnittssätze für den Agrardieselverbrauch akzeptiert.
Mit der Aussetzung von Selbstbehalt und Obergrenze sei im
Übrigen keine Änderung des Antragsverfahrens für Lohnunternehmer
verbunden, betont der RLV. Antragsberechtigt seien nach wie vor nur
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die sich gegebenenfalls vom
Lohnunternehmer die auf ihren Flächen verbrauchten Dieselmengen für die
Rückvergütung bescheinigen lassen könnten.