27.09.2019 | 20:30:00 | ID: 27843 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Keller: „Thüringer Agrarstrukturgesetz soll den Ausverkauf von Agrarböden stoppen“

Erfurt (agrar-PR) - „Für Landwirte wird es immer schwerer, sich landwirtschaftliche Flächen leisten zu können. Das birgt große Gefahren für unsere gewachsene Agrarstruktur. Wir wollen deshalb alle uns zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mittel nutzen, um den Ausverkauf der Landwirtschaft zu stoppen“, sagte Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Birgit Keller anlässlich des Plenarthemas. „Wir arbeiten an einem Agrarstrukturgesetz, um regionale Agrarbetriebe zu stärken, unsere Agrarstruktur zu sichern und eine Bodenkonzentration zu verhindern.“ 

Seit Ende August liegen die Ergebnisse einer umfangreichen Recherche über die Entwicklung am Thüringer Bodenmarkt vor, die das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft nach einer großen Anfrage der Regierungskoalition erarbeitet hatte. Das ist nun die Basis für einen fundierten Gesetzentwurf.

Kellers Fazit: „Die Entwicklungen am Bodenmarkt und die Meldungen über Anteilskäufe landwirtschaftlicher Unternehmen, in anderen Bundesländern und auch in Thüringen, betrachten wir mit großer Sorge.“

Von 2007 bis 2018 ist der durchschnittliche Hektarpreis für Ackerland in Thüringen von 4.574 auf 11.208 Euro gestiegen. Das entspricht einer Preissteigerung um mehr als 145 Prozent. Nach dem Saarland sind die landwirtschaftlichen Grundstücke in Thüringen dennoch bundesweit am günstigsten. Während der Anteil landwirtschaftsfremder Investoren im Jahr 2009 noch bei 11 Prozent der jährlichen Ankäufe von Ackerböden lag, stieg er bis 2018 auf 24 Prozent an.

„Die Preissteigerung bei landwirtschaftlichen Flächen in den vergangenen Jahren liegt vor allem an der gestiegenen Nachfrage von Investoren, die nicht aus der Landwirtschaft kommen. Seit der Finanzkrise werden große Vermögen in Ackerland investiert“, so Keller.

Dieses Gesetz werde nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden können, es werde aber eines der ersten großen Vorhaben für die nächste Landesregierung sein, teilte Keller mit.

In dem Gesetz müssten unter anderem der Grundstücksverkehr, der Landpachtverkehr, das landwirtschaftliche Siedlungsrecht sowie der Erwerb von Anteilen an Gesellschaften mit wesentlichem Grundvermögen geregelt werden.

„Die Gesetzgebung für das landwirtschaftliche Bodenrecht ist mit der Föderalismusreform auf die Länder übergegangen. Dennoch ist auch die Mitarbeit des Bundes gefragt. Wir setzen uns weiter für bundeseinheitliche Vorgaben bei der statistischen Erfassung von landwirtschaftlichen Kauf- und Pachtverträgen ein, um die notwendigen Transparenz zu verbessern“, sagte Keller. „Zudem muss der Bund wirksame Gesetzesreformen auf den Weg bringen, damit bei Anteilsübertragungen oder sogenannten Share Deals die Grundsteuer nicht umgangen werden kann.“

Gegenwärtig laufen Verhandlungen in der Bundesregierung und es werden verschiedene Initiativen zur Sache im Bundesrat beraten.
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