Schwerin (agrar-PR) - Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt
ausdrücklich die gestern im Planungsausschuss für Agrarstruktur und
Küstenschutz (PLANAK) gefassten Beschlüsse.
"Ich bin froh, dass
Bund und Länder in wichtigen Fragen den Vorschlägen
Mecklenburg-Vorpommerns gefolgt sind. So konnten wir erreichen, dass
die derzeit geltenden Fördersätze in der integrierten ländlichen
Entwicklung (Dorferneuerung, ländlicher Wegebau) beibehalten und nicht
wie ursprünglich geplant ab 2010 abgesenkt werden", so Landwirtschafts-
und Umweltminister Dr. Till Backhaus.
"Positiv ist aus der Sicht
Mecklenburg-Vorpommerns auch die Erhöhung der Fördersätze innerhalb des
AFP. Unsere Vorstellungen gingen zwar etwas weiter, aber ich bin
dennoch davon überzeugt, dass der gefundene Kompromiss dazu beitragen
wird, dass Landwirte trotz der derzeit schwierigen wirtschaftlichen
Situation notwendige Investitionen vornehmen und dadurch ihre
Wettbewerbsposition stärken können", so Backhaus. Für ihn seien die
Beschlüsse des Planak ein wesentlicher Beitrag zur Stabilisierung der
Konjunktur in einem für Mecklenburg-Vorpommern Struktur bestimmenden
Wirtschaftszweig.
Innerhalb des Agrarinvestitionsförderprogramms
AFP können zukünftig Investitionen in besonders tierartgerechte
bauliche Anlagen von Milch- und Ökobetrieben mit 35 % der förderfähigen
Investitionssumme bezuschusst werden. Die bislang gültige Höchstgrenze
der Fördersumme von 400.000 Euro entfällt. Gleichzeitig wurde das
förderfähige Investitionsvolumen von 1,5 Mio. auf 2 Mio. Euro erhöht.
Dem
entsprechend kann ein Milchbauer, der z.B. 2 Millionen Euro in eine
besonders tierartgerechte bauliche Anlage investieren will, zukünftig
700.000 Euro Förderung erhalten. Nach den bisher geltenden Regelungen
hätte die Fördersumme 400.000 Euro betragen. Bei einer
Investitionssumme von 1 Million Euro beträgt die Förderung zukünftig
350.000 Euro anstatt 300.000 Euro.