05.12.2023 | 12:59:00 | ID: 38280 | Ressort: Landwirtschaft | Beruf & Bildung

Neuer BZL-Unterrichtsbaustein für berufliche Bildung: Humusaufbau fördern

Bonn (agrar-PR) - In der modernen Landwirtschaft erhält der Schutz der Bodengesundheit und -fruchtbarkeit immer mehr Aufmerksamkeit, um die Ressource Boden nachhaltig zu nutzen. Mit dem neuen, kostenfreien Unterrichtsbaustein „Humusaufbau fördern“ des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL) lernen angehende Landwirtinnen und Landwirte, wie sie mehr Humus erzeugen können.
Die Unterrichtseinheit bringt den zukünftigen Fachkräften die komplexe fachliche Lage zum Humusaufbau näher und vermittelt gleichzeitig dessen Relevanz. Die Erarbeitung erfolgt nach der „Think-Share-Pair“-Methode mithilfe eines Lückentextes, dem Auswerten von Tabellen und Grafiken sowie eines Schaubildes.

Besonders in der ökologischen, aber auch in der modernen nachhaltigen Landwirtschaft sind der Aufbau sowie Erhalt des Humus im Boden von herausragender Bedeutung. Denn die Bereitstellung von Nährhumus unterstützt positiv wirkende Lebewesen im Boden. Die Bodenstruktur (Krümelstruktur) wird verbessert, Nährmineralien werden am Humus gebunden, was vor Auswaschung schützt. Die erhöhte Wasserspeicherfähigkeit macht den Landbau resilienter gegen Trockenwetterlagen. Im Boden wird CO2 gespeichert und dadurch dem Klimawandel entgegengewirkt.

Kostenfrei im BLE-Medienservice
Das BZL-Medienpaket „Humusaufbau fördern“ steht unter www.ble-medienservice.de mit der Artikelnummer 0727 kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Alle BZL-Unterrichtsbausteine für die berufliche Bildung an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen gibt es auch auf www.bildungsserveragrar.de im Menüpunkt „Lehrmaterialien“.

Weiteres Bildungsmaterial stellt das BZL auf den Lernplattformen www.eduki.com und www.mundo.schule bereit. Mit der Suchfeldeingabe „BZL“ werden die Unterrichtsmaterialien angezeigt. Die Bausteine enthalten Arbeitsblätter, Texte und Bildvorlagen sowie eine Unterrichtsbeschreibung, Angaben zum Zeitbedarf und Lehrplanbezug.
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Herr Tassilo v. Leoprechting
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