Oldenburg (agrar-PR) -
Aktuell, praxisorientiert und Bundesstandards angepasst Mit Beginn des kommenden Ausbildungsjahres 2010/2011, also ab dem 1. August, gilt eine überarbeitete Ausbildungsverordnung für den Beruf „Pferdewirtin/Pferdewirt“. Gegenüber der bisher gültigen Verordnung von November 1975 wurden die Ausbildungsinhalte aktualisiert und in praxisorientierter Weise ausformuliert, so die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in einer Presseerklärung. Außerdem wurden Inhalte, Strukturen und Prüfungsinstrumente bei den Zwischen- und Abschlussprüfungen an bundeseinheitliche Standardvorgaben angepasst.
Details der Novellierung gab jetzt der Deutsche Bauernverband bekannt. Zukünftig wird die Struktur des Berufs Pferdewirt/in in die Fachrichtungen Pferdehaltung und Service, Pferdezucht, Klassische Reitausbildung, Pferderennen sowie Spezialreitweisen gegliedert. Die Fachrichtung Pferderennen kann in den Einsatzgebieten Rennreiten oder Trabrennfahren ausgebildet werden, die Fachrichtung Spezialreitweisen in den Einsatzgebieten Westernreiten oder Gangreiten.
Parallel zur Neufassung der Ausbildungsverordnung wurde der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht unter Federführung der Kultusministerkonferenz (KMK) neu gefasst. Im Zusammenhang mit dem Neuordnungsverfahren soll in absehbarer Zeit auch die Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMELV) über die Anerkennung von Ausbildungsstätten überarbeitet werden.
Wer sich für den Beruf „Pferdwirtin/Pferdewirt“ interessiert, findet weitere Informationen im Internet unter
www.lwk-niedersachsen.de/berufe. Auf einer interaktiven Landkarte sind alle Ausbildungsbetriebe in Niedersachsen sowie die Kontaktdaten der Ausbildungsberater der Landwirtschaftskammer aufgelistet. Sie betreuen und beraten die Auszubildenden in den Agrarberufen und organisieren Zwischen- und Abschlussprüfungen.