Bonn (agrar-PR) -
Nachzahlung von Beiträgen zur polnischen Sozialversicherung (ZUS) Derzeit schreibt die polnische
Sozialversicherung (ZUS) einzelne deutsche Landwirte und Gärtner an und
fordert Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2005 nach.
Wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) dazu mitteilt, gehe
es hierbei um Sozialversicherungsbeiträge für Saisonarbeitskräfte, für
die offenbar auf Grund entsprechender Antragstellung durch die
Saisonarbeitskraft in Polen das Formular E 101 für das Jahr 2005
ausgestellt worden ist. Mit der Ausstellung dieses Formulars gelte
definitiv polnisches Sozialversicherungsrecht.
Sollten für einen solchen Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge
an die deutsche Sozialversicherung gezahlt worden sein, besteht nach
Auskunft des RLV nur noch bis zum 31. Dezember 2009 die Möglichkeit,
die zu Unrecht gezahlten Versicherungsbeiträge für das Jahr 2005 von
der deutschen Sozialversicherung zurückzufordern. Entscheidend sei der
Antragseingang. Nach dem 31. Dezember 2009 verjährten
Rückerstattungsansprüche für das Jahr 2005.
Da nach polnischem Recht eine fünfjährige Verjährungsfrist gilt,
habe die ZUS auch noch im nächsten Jahr die Möglichkeit, von Landwirten
und Gärtnern auf Grund eines für das Jahr 2005 beantragten und
ausgestellten Formulars E 101 eine Beitragsnachzahlung nach Polen zu
verlangen. Dann sei allerdings der Rückerstattungsanspruch des
Arbeitgebers gegenüber der deutschen Sozialversicherung verjährt.
Arbeitgeber sollten daher prüfen, ob ein Antrag auf Rückerstattung von
Beiträgen gegenüber der deutschen Sozialversicherung zur Unterbrechung
der Verjährung gestellt werden soll, empfiehlt der RLV.
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