Magdeburg (agrar-PR) - Am 29.12.2009 wurde bei einem Jagdhund im Landkreis Wittenberg die
Aujeszkysche Krankheit (AK) amtlich festgestellt. Dies ist nach 1997 die
erstmalige Feststellung dieser anzeigepflichtigen Tierseuche bei einem Haustier
in Sachsen-Anhalt. Der Hund hatte bei einer Gemeinschaftsjagd Aufbruch von
einem Wildschwein gefressen, erkrankte an typischen Symptomen und wurde am
Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) in Stendal mit positivem Ergebnis auf AK
untersucht.
Die
AK ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte, akute,
fieberhafte Tierseuche, die vor allem bei Schweinen (Hauptwirt)
vorkommt. Bei
anderen Tierarten (Wiederkäuer, Hund, Katze, andere Fleischfresser)
verläuft
diese Infektion des Zentralnervensystems immer tödlich (Endwirte); sie
scheiden das Virus nicht aus und verbreiten die Krankheit nicht weiter.
Das Virus (Herpesvirus) kann
abhängig von der Temperatur längere Zeit in Fleisch, Urin, Mist, Boden
überleben. Deshalb sollte rohes Schweinefleisch auf keinen Fall an
Hunde und Katzen
verfüttert werden.
Sachsen-Anhalt
wurde 1996 als AK-frei anerkannt. Die
AK-Freiheit bietet nicht nur den Schweinehaltern, sondern auch der mit
der Schweineproduktion assoziierten Ernährungswirtschaft des Landes
Wettbewerbsvorteile
im innergemeinschaftlichen und Drittlandhandel. Die Aufrechterhaltung
des
Status wird durch ständige Untersuchungen von Blutproben im
Hausschweine- und
Schwarzwildbestand nachgewiesen.
In
den vergangenen Jahren wurden durch serologische
Untersuchungen bei Wildschweinen immer wieder Antikörper gegen das
Aujeszky-Virus nachgewiesen. Die Nachweise erfolgten vor allem in den
östlichen Landkreisen Sachsen-Anhalts; in den angrenzenden Regionen der
Bundesländer Brandenburg und Sachsen ist die Situation vergleichbar.
Eine
Übertragung des Wildschweintyps auf Hausschweine kann
nicht völlig ausgeschlossen werden. Deshalb ist die wirksame
tierhygienische
Abschottung der Hausschweinebestände (insbesondere, wenn Schweinehalter
gleichzeitig Jäger sind) auch im Hinblick auf die Aufrechterhaltung des
Status AK-freie Region für Deutschland unerlässlich. Da auch Hunde und
Katzen für das AK-Virus
empfänglich sind und besonders Jagdhunde einem erhöhten
Infektionsrisiko
ausgesetzt sind, sollte eine Verfütterung von rohem
(Wild)Schweinefleisch
unbedingt vermieden und krankheitsverdächtige Tiere den Tierarzt
vorgestellt
werden.
Infizierte
Katzen und Hunde reagieren nach einer Inkubationszeit von 2-9 Tagen mit
Wesensveränderungen, Schluckbeschwerden, Lähmungen der Kopfmuskulatur und
Tobsuchtsanfällen. Die Tiere leiden an heftigem Juckreiz. Gegen die AK gibt es
keinen Impfstoff.